Strafrechtliche Unverjährbarkeit ist nach Meinung des Bundesrats kein taugliches Mittel zur Bekämpfung von Sexualdelikten an Kindern. Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf rief deshalb gestern vor den Medien noch einmal zur Ablehnung der Unverjährbarkeits-Initiative auf.
Strafrechtliche Unverjährbarkeit ist nach Meinung des Bundesrats kein taugliches Mittel zur Bekämpfung von Sexualdelikten an Kindern. Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf rief deshalb gestern vor den Medien noch einmal zur Ablehnung der Unverjährbarkeits-Initiative auf.
Grundsätzlich habe der Bundesrat durchaus Verständnis für das Anliegen, das hinter der Initiative stecke, sagte Widmer-Schlumpf.
Die in dem Volksbegehren enthaltenen Rechtsbegriffe seien jedoch unklar und weckten vor allem auch falsche Erwartungen. Bundesrat und Parlament setzten deshalb auf einen indirekten Gegenvorschlag, der zwar nicht im verlangten Ausmass eine verlängerte strafrechtliche Verfolgung von pornographischen Straftaten an Kindern ermögliche, die heutige Situation aber ebenfalls verbessere und das Regime der Verjährung lockere. (ap)