BERN. Nach dem Wirbel um einen militärischen Einsatz eines PC-Trainingsflugzeugs in Tschad zu Beginn dieses Jahres will der Bundesrat nun die Zügel bei der Ausfuhr sogenannter Dual-Use-Güter straffen.
BERN. Nach dem Wirbel um einen militärischen Einsatz eines PC-Trainingsflugzeugs in Tschad zu Beginn dieses Jahres will der Bundesrat nun die Zügel bei der Ausfuhr sogenannter Dual-Use-Güter straffen. Er hat eine Revision des Güterkontrollgesetzes in die Vernehmlassung geschickt, die den Bundesrat zur Verweigerung von Ausfuhrbewilligungen im Landesinteresse ermächtigt.
Wie das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) in einer Mitteilung festhält, bot das bisherige Gesetz bei bestimmten Gütern keine ausreichende Möglichkeit, eine Ausfuhrbewilligung zu verweigern. Die Bewilligungsbehörde habe deshalb in heiklen Fällen bisher auf die sogenannte «moral suasion» zurückgegriffen und auf diese Weise die Exporteure zu überzeugen versucht, auf die Ausfuhr bestimmter Güter – auch im eigenen Interesse – zu verzichten. Mit der jetzt vorgeschlagenen Anpassung, die bis zum 31. Januar 2009 in die Vernehmlassung geschickt wird, soll der Bundesrat nun neu auch die Kompetenz erhalten, gewisse Ausfuhrbewilligungen im Einzelfall und zur «Wahrung wesentlicher Landesinteressen» zu verweigern. Gemäss den Erläuterungen zum Vernehmlassungsentwurf bestand das Problem bei der Güterkontrollgesetzgebung bis anhin darin, dass der Bundesrat bisher nur die Kompetenz hatte, internationale Entscheide der Exportkontrollregime umzusetzen, an denen die Schweiz beteiligt war. Er konnte jedoch keine autonomen und im internationalen Kontext nicht abgestützte Kontrollmassnahmen treffen. (ap)