Bundesgericht stützt den Einsatz von Sozialdetektiven

Eine Frau hat ihren Anspruch auf IV-Gelder verloren. Grund dafür ist eine siebentägige Observation durch einen Sozialdetektiven. Trotz fehlender gesetzlicher Grundlage haben die Richter in Lausanne ihren Rekurs abgewiesen.

Manuel Bühlmann
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Seit 2016 können Versicherungen nicht mehr auf Sozialdetektive setzen. (KEYSTONE/Ennio Leanza)

Seit 2016 können Versicherungen nicht mehr auf Sozialdetektive setzen. (KEYSTONE/Ennio Leanza)

Wer in Verdacht geriet, missbräuchlich Leistungen der Invalidenversicherung (IV) zu beziehen, musste bis vor kurzem mit der Überwachung durch einen Detektiv rechnen. Dies ist jedoch eine Massnahme, für die das Gesetz allerdings gar keine Grundlage kennt. Dies stellten der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2016 in Bezug auf die Unfallversicherung und im Jahr darauf auch das Bundesgericht in Lausanne für die Invalidenversicherung fest.

Seither müssen die IV-Stellen auf verdeckte Observationen verzichten, um Betrügern auf die Schliche zu kommen. Nimmt am 25. November eine Mehrheit des Stimmvolks die neue gesetzliche Grundlage für Sozialdetektive an, würde sich dies aber bald wieder ändern. Unabhängig von der politischen Diskussion beeinflussen Erkenntnisse aus Observationen, die vor dem vorübergehenden Stopp angeordnet worden sind, nach wie vor Entscheide über den Anspruch auf IV-Gelder, wie ein aktueller Fall aus dem Kanton Aargau zeigt. Eine Frau erhielt nach einem Verkehrsunfall im Jahr 2000 eine ganze Rente der Invalidenversicherung, später zusätzlich Hilflosenentschädigung sowie verschiedene Hilfsmittel – darunter einen elektrobetriebenen Rollstuhl und einen Treppenfahrlift – zugesprochen. Im Verlauf der Jahre war ihr Anspruch auf die Unterstützung zweimal überprüft und bestätigt worden.

Elektromobil selber hochgehoben

Die Situation änderte sich für die IV-Rentnerin jedoch, als sie im Oktober 2015 an sieben Tagen von einem Sozialdetektiv be­obachtet wurde. Die Resultate dieser Observation fielen für die Frau, die seit dem Unfall unter chronischen Schmerzen leidet, teilweise belastend aus. So geht aus dem Urteil hervor, dass sie unter anderem dabei beobachtet worden war, «wie sie ihr Elektromobil eigenhändig zusammengeklappt, hochgehoben und in den Kofferraum ihres Autos gestellt habe». Die Konsequenzen für die Aargauerin waren weitreichend: Nach einer erneuten medizinischen Begutachtung verlor die Frau ihre Rente rückwirkend auf den Zeitpunkt der Observation. Dagegen wehrte sich die Betroffene nach einer erfolglosen Beschwerde beim kantonalen Versicherungsgericht auch vor Bundesgericht. Ihr sei weiterhin mindestens eine Viertelrente zu bezahlen, verlangte sie. Ihre Forderung begründete sie unter anderem damit, dass die Resultate der Überwachung nicht verwendet werden dürften.

Dies sahen die obersten Richter anders. Zwar bestätigen sie ihre Einschätzung, dass eine genügende gesetzliche Grundlage fehle und die Observation einen Eingriff in das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens darstelle. Doch sie betonen auch: «Nach der Rechtsprechung, an welcher festzuhalten ist, können die betreffenden Unterlagen aufgrund einer sorgfältigen Interessenabwägung verwertbar sein.» Im nun publizierten Urteil heisst es dazu: «Die Diskrepanz zwischen den beschriebenen Einschränkungen und den Ergebnissen der Observation ist enorm.» Weil sie die Verbesserung ihres Gesundheitszustands nicht wie vorgeschrieben der IV-Stelle mitteilte, habe die Frau ihre Meldepflicht verletzt.