Um sexuelle Übergriffe zu verhindern, verschärft die Schweizer Bischofskonferenz ihre Richtlinien. Bei Verdacht auf eine sexuelle Straftat gilt eine Anzeigepflicht. Für jede Anstellung wird ein Sonderprivatauszug aus dem Strafregister verlangt.
(sda) Die Richtlinien zu sexuellen Übergriffen wurden an der Vollversammlung der Schweizer Bischofskonferenz im Kloster Mariastein verabschiedet, bei der das Kinderschutztreffen im Vatikan thematisiert wurde. Sie treten morgen, 1. März, in Kraft, wie die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) am Donnerstag mitteilte.
Das bisher geltende und von Opfervertretern empfohlene «Vetorecht» von erwachsenen Missbrauchs-Opfern wird abgeschafft. Künftig müssen die Kirchenverantwortlichen in jedem Fall Anzeige bei den staatlichen Strafverfolgungsbehörden erstatten, wenn sie Kenntnis von einem Offizialdelikt erhalten.
Bisher sahen die Richtlinien vor, dass erwachsene Opfer Einspruch gegen die Erstattung einer Strafanzeige erheben konnten. Die Praxis habe jedoch gezeigt, dass die Vertuschungsgefahr bestehen bleibe, wenn keine Anzeigepflicht bestehe.
Die Prävention gegen sexuelle Übergriffe solle in Zukunft systematisch angegangen werden, heisst es im Communiqué der SBK weiter. Bei jeder Anstellung im kirchlichen Umfeld muss in Zukunft ein Privatauszug und ein Sonderprivatauszug aus dem Strafregister vorgelegt werden. Dies gilt auch für bereits angestellte Mitarbeiter.
Jede Diözese und jede Ordens- und andere kirchliche Gemeinschaft muss einen Präventionsbeauftragten bestimmen und über ein eigenes Präventionskonzept verfügen. Darin sollen zum Beispiel die Grundkriterien für eine professionelle Wahrung von Nähe und Distanz und für einen respektvollen Umgang festgelegt werden.
Wie die Diözesen Basel und St. Gallen am Donnerstag mitteilten, haben sie die geforderten Massnahmen zur Prävention gegen sexuelle Übergriffe bereits weitgehend umgesetzt.
In beiden Diözesen seien Fachgremien gegen sexuelle Übergriffe geschaffen worden. Ebenso gebe es obligatorische Kurse für einen professionellen Umgang mit Nähe und Distanz. Und als Anstellungsbedingung werde ein Sonderprivatauszug aus dem Strafregister eingeholt.
Mit der Verschärfung reagierte die SBK auf die Kritik von Opferorganisationen, wonach am Kinderschutztreffen im Vatikan keine konkreten Massnahmen beschlossen wurden. Die Allianz «Es reicht!» teilte mit, die Beschlüsse der Bischofskonferenz seien erste Schritte, aber diese reichten noch nicht.
Sowohl in der weltkirchlichen wie orstkirchlichen Dimension brauche es einen grundlegenden Perspektivenwechsel. Der Schutz und die Fürsorge für (potentielle) Opfer müssten über alles gestellt werden, insbesondere über jegliche Sorge um Täterschonung und institutionelle Reputationsschäden.