Bei den Staatstrojanern bleibt vieles im Dunkeln – so überwachen Schweizer Ermittler

Strafverfolger dürfen nun auch in Handys und Computern schnüffeln. Das Ausmass solcher Ermittlungen wird kaum fassbar – die Zahlen einzelner Kantone sind geheim.

Sven Altermatt
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Mit Staatstrojanern können Ermittler sich in Computer oder Smartphones von Verdächtigen einschleichen. (Bild: Sacha Steinbach/EPA)

Mit Staatstrojanern können Ermittler sich in Computer oder Smartphones von Verdächtigen einschleichen. (Bild: Sacha Steinbach/EPA)

Sie gehören zu den mächtigsten Werkzeugen, die Strafverfolger einsetzen dürfen: Staatstrojaner. Es handelt sich um Programme, die über Sicherheitslücken auf Computer oder Smartphones von Verdächtigen eingeschleust werden. Sie ermöglichen es, die Kommunikation gezielt zu überwachen – selbst wenn diese verschlüsselt ist. Dank Staatstrojanern können Ermittler etwa Whatsapp-Chats mitlesen, Gespräche bei Skype abhören oder auf Dateien zugreifen.

Damit werde der Staat selbst zum Hacker, monieren Kritiker. Trotzdem sind Staatstrojaner unterdessen offiziell erlaubt – nicht nur für die präventive Arbeit des Nachrichtendienstes, sondern auch für die Strafverfolgungsbehörden. Möglich macht dies das neue Überwachungsgesetz Büpf, das seit 1. März 2018 in Kraft ist. Die Trojaner dringen tief in die Privatsphäre von Verdächtigen ein. Polizei und Staatsanwaltschaft dürfen die Methode deshalb nur bei der Aufklärung schwerer Delikte einsetzen. Sie muss grundsätzlich von einem Richter abgesegnet werden.

Noch kein abgeschlossenes Verfahren

Doch werden die Trojaner nicht nur rechtmässig, sondern auch verhältnismässig eingesetzt? Diese Frage ist von entscheidender Bedeutung; für Bürger und erst recht für kantonale Parlamente, welche die Justizbehörden beaufsichtigen. Im Gegensatz zu anderen Überwachungsmassnahmen machen die Behörden zu Staatstrojanern jedoch bloss wenige Daten publik. Zum einen werden nur abgeschlossene Einsätze erfasst; normalerweise fliessen Massnahmen dann in die Statistiken ein, wenn sie angeordnet werden. Zum anderen erfährt die Öffentlichkeit nichts darüber, wie oft einzelne Kantone oder Bundesstellen jeweils die Trojaner eingesetzt haben. Der Bund veröffentlicht lediglich eine konsolidierte Statistik. Zuständig dafür ist der Dienst ÜPF, der den Fernmeldeverkehr im Auftrag der Kantone überwacht.

So oft überwachen Schweizer Ermittler

Der Werkzeugkasten der Schweizer Strafverfolger ist grösser geworden: Dank des neuen Überwachungsgesetzes stehen ihnen noch mehr technische Mittel zur Verfügung – nebst Staatstrojanern etwa auch sogenannte IMSI-Catcher. Dieses Gerät gibt sich als Handyantenne aus und kann etwa Gespräche abhören. Dafür gibt es nun explizit eine Rechtsgrundlage. Im vergangenen Jahr kamen IMSI-Catcher 84 Mal zum Einsatz. In fast der Hälfte der Fälle ging es um Drogendelikte. Umstritten sind solche Methoden, weil von einer einzelnen Aktion zuweilen Hunderte Handynutzer tangiert sind. 2554 Überwachungen in Echtzeit Auf die herkömmlichen Methoden der Überwachung griffen die Schweizer Strafverfolger 2018 in etwa gleich oft zurück wie im Vorjahr. Insgesamt wurden 7950 Massnahmen angeordnet. Die Strafverfolgungsbehörden können solche zur Aufklärung von schweren Straftaten anordnen, der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) kann dies seit dem 1. September 2017 präventiv tun. Für die Abwicklung ist der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (ÜPF) im Justizdepartment zuständig.

Angeordnet werden Echtzeitmassnahmen wie Mithören von Telefonaten oder Mitlesen von E-Mails sowie rückwirkende Massnahmen. Dabei wird geklärt, wer wann mit wem wie lange telefoniert hat. 2018 wurden 2554 Echtzeitüberwachungen durchgeführt. Im Vorjahr waren es 2512 gewesen. Die Zahl der rückwirkenden Überwachungen sank von 5438 auf 5396. Am meisten Überwachungen wurden 2018 zur Aufklärung von schweren Vermögensdelikten angeordnet. Diese machten 35 Prozent aus. Auf schwere Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz entfielen 34 Prozent der Massnahmen. Der Nachrichtendienst ordnete im Jahr 2018 insgesamt 422 Überwachungen an. Beim grössten Teil handelt es sich um rückwirkende Überwachungen. Damit liegt der NDB bei den Auftraggebern entsprechender Massnahmen an fünfter Stelle. Am meisten Überwachungsmassnahmen wurden 2018 im Kanton Waadt angeordnet, es folgen die Kantone Zürich, Genf und Bern. (sda/sva)

Am Dienstag war es erstmals soweit. Die neue Statistik zeigt wenig überraschend: 2018 wurde noch kein einziges Verfahren mit Staatstrojanern abgeschlossen. Es finden sich null entsprechende Einträge. Mit der späten Aufnahme in die Statistik wolle man verhindern, dass laufende Ermittlungen gefährdet werden, heisst es beim Bundesamt für Polizei. Und warum werden zu einzelnen Kantonen keine Angaben gemacht? Staatstrojaner seien «viel seltener als die normalen Überwachungsmassnahmen». Selbst anonymisierte Statistiken könnten Rückschlüsse ermöglichen, um welches Strafverfahren es sich handelt.

Kosten in Millionenhöhe

Diese Befürchtung stösst bei Politikern, die erfolglos gegen das Überwachungsgesetz gekämpft haben, auf gemischte Reaktionen. SVP-Nationalrat Franz Grüter sagt, er habe durchaus Verständnis für ermittlungstaktische Gründe. Erstaunt zeigt sich Grünen-Fraktionschef Balthasar Glättli. Er könne nicht nachvollziehen, warum der Bundesrat in den Verordnungen nicht ein aktuelles Reporting sichergestellt hat, sagt er. Schliesslich handle es sich um «sehr stark in die Persönlichkeit eingreifende Massnahmen, die zudem auch die Sicherheit ganzer Netzwerke gefährden können».

Die Behörden bestätigen zumindest, dass unterdessen Staatstrojaner eingesetzt werden. Das Fedpol hat jüngst sogenannte GovWare in Betrieb genommen. Das Fedpol kann damit maximal acht Geräte gleichzeitig überwachen. Sechs Millionen Franken hat der Staatstrojaner gekostet; dazu kommen Lizenzgebühren von jährlich einer Million.