Der Bund will weiterhin keine Verdrängung einheimischer Arbeitnehmer durch die Personenfreizügigkeit ausmachen. Für die SVP ist das hingegen so klar wie das Amen in der Kirche.
Die Worte waren mit Bedacht gewählt. Als Bundesrätin Karin Keller-Sutter kürzlich auf die Nachteile der Personenfreizügigkeit mit der EU zu sprechen kam, sagte sie: «Es gibt Menschen,– ob das nun so ist oder nicht – die sich verdrängt fühlen können, besonders ältere Arbeitnehmer.»
Auch wenn Keller-Sutter bewusst von einer Empfindung sprach: Nur schon das entfernteste Eingeständnis, dass der freie Personenverkehr die Löhne drücken und die einheimischen Arbeitnehmer verdrängen könnte, kommt beim Bund einem Tabubruch gleich. Regelmässig verkünden die Bundesbehörden, dass alles in bester Ordnung sei. Auch gestern: Die Lohnkontrolle wirke, es gibt keinen Grund zur Sorge, teilte das Staatssekretariat für Wirtschaft mit (siehe Kasten).
Die Frage nach der Wirkung der Personenfreizügigkeit auf den Schweizer Arbeitsmarkt ist brisant, hat die SVP doch eine Initiative zur Kündigung des Freizügigkeitsvertrags eingereicht. «Die Verdrängung Schweizer Arbeitnehmer durch günstige Arbeitskräfte aus der EU ist nicht bloss eine Wahrnehmung der Leute, sondern schon heute Realität», sagt SVP-Fraktionschef Thomas Aeschi. Für ihn entspricht das einer einfachen Logik. «Die Schweiz kombiniert ein hohes Lohnniveau mit einem ausgebauten Sozialstaat, deshalb drängen so viele Europäer in den Schweizer Arbeitsmarkt.»
Laut dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) greifen die flankierenden Massnahmen zum Schutz der Schweizer Löhne. Die Durchsetzung mittels Kontrollen sei effektiver, effizienter und risikobasierter geworden, bilanzierte das Seco an der gestrigen Medienkonferenz. Im vergangenen Jahr haben die Kontrollorgane rund 173000 Personen und 42000 Betriebe auf missbräuchliche Löhne überprüft. Damit wurden insgesamt 7 Prozent der einheimischen Betriebe, 35 Prozent der entsandten Arbeitnehmenden und 31 Prozent der selbstständigen Dienstleister kontrolliert. In den Schweizer Betrieben blieben die von den tripartiten Kommissionen aus Arbeitgebern, Gewerkschaften und Kantonsbehörden festgestellten Lohnunterbietungen mit einer Quote von 13 Prozent gleich hoch wie im Vorjahr. Bei den entsandten Arbeitnehmenden gingen die durch die Kommissionen festgestellten Lohnunterbietungen von 16 auf 15 Prozent zurück. In GAV-Branchen wurden die Mindestlöhne von 21 Prozent der Kontrollierten unterschritten. Im Vorjahr war das noch bei 25 Prozent der Fall gewesen. Da die Kontrollorgane gezielt in jenen Branchen und Regionen die Löhne überprüfen, wo das grösste Risiko von Missbräuchen besteht, sind die Verstossquoten nicht repräsentativ für den ganzen Arbeitsmarkt. (sda/rob)
Der Bund hat mit der Einführung der Personenfreizügigkeit vor 15 Jahren ein ausgeklügeltes System zum Schutz der hiesigen Löhne eingeführt: die viel zitierten flankierenden Massnahmen. Kantone und Sozialpartner kontrollieren jedes Jahr Zehntausende von Betrieben, ob sie faire Löhne zahlen. Gibt es einen Gesamtarbeitsvertrag wie auf dem Bau oder dem Gastgewerbe, können fehlbare Arbeitgeber bestraft werden. In Branchen ohne Gesamtarbeitsvertrag prüfen die Kontrollorgane, ob die Firmen branchenüblichen Löhne bezahlen. Ist dies nicht der Fall, stellen sie die Firmen zur Rede, worauf die meisten ihre Löhne anpassen. Allerdings: ein Zwangsmittel fehlt den Behörden, wenn keine Branchenverträge zu Mindestlöhnen vorliegen.
Für Aeschi sind die flankierenden Massnahmen eine stumpfe Waffe, um Löhne und Beschäftigung zu sichern. Er sagt: «Anstatt den flexiblen Arbeitsmarkt der Schweiz mit Vorschriften zu überziehen, würden wir das Problem lieber an der Wurzel packen: beim freien Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt.»
Eine ganz andere Vision vertritt der Schweizerische Gewerkschaftsbund. Für Chefökonom Daniel Lampart ist die Personenfreizügigkeit eine grosse Errungenschaft, welche die Schweiz keinesfalls aufgeben darf. Ob der freie Personenverkehr zu Lohndruck führe, hänge alleine von der Schweiz ab, sagt er. «Wir müssen die flankierende Massnahmen so ausgestalten, dass es zu keinem Lohndumping kommt.» Auch wenn es noch Verbesserungspotenzial gebe, funktioniere der Lohnschutz insgesamt gut, sagt Lampart.
Vor allem warnt Lampart vor der Alternative. «Was die SVP will, ist die Rückkehr zum alten Kontingentssystem mit Schwarzarbeit und prekären Arbeitsbedingungen», sagt er. Für den Gewerkschafter ist klar: Mit einem Ende der Personenfreizügigkeit würde der Druck auf die Löhne steigen. Er erinnert an das Kontingenzsystem, als sich die Arbeitgeber weitgehend frei mit Arbeitskräften bedienen konnten. «Mit dem gewichtigen Unterschied, dass die Löhne im Vergleich zu heute kaum geschützt waren», sagt Lampart.
Aeschi schreckt die Aussicht auf das alte Kontingenzsystem nicht ab. Er wertet es positiv, wenn die ausländischen Arbeitskräfte mit dem Verlust der Stelle ihr Aufenthaltsrecht in der Schweiz verwirken. Auch sagt er: «Mit einem Kontingenzsystem könnte künftig die Politik wieder steuern, wie viele EU-Bürger in die Schweiz kommen.»
Die SVP-Initiative zur Kündigung der Personenfreizügigkeit wird voraussichtlich im Herbst ins Parlament kommen. Nächstes Jahr dürfte dann das Volk darüber befinden können.