Die Stellen mit einer «aktiven Verantwortung» sollen die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen entschädigen, argumentiert der Bauernverband SBV.
BRUGG. Die Weigerung des SBV, sich an der Äufnung eines Fonds für Härtefälle zu beteiligen, ist auf viel Unverständnis gestossen. Nun hat der Bauernverband seine Haltung in einer Medienmitteilung nochmals verdeutlicht.
Im Rahmen von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen sei vielen Menschen grosse Ungerechtigkeit und Leid widerfahren, schreibt der Verband. Und: «Könnte man die Vergangenheit ändern, würde man es hier sicher tun.» Einige Verdingkinder, die in oft arme Bauernfamilien fremdplaziert worden seien, «mussten hart arbeiten oder waren gar Opfer von Misshandlungen». Für das geschehene Unrecht habe sich der SBV im Namen aller Bauernfamilien entschuldigt. «Für den SBV ist es aber wichtig festzuhalten, dass weder er als Verein noch andere bäuerliche Organisationen oder die Bauernfamilien selbst, jemals Kinder ihren leiblichen Eltern weggenommen haben», heisst es weiter. Im Gegensatz zu den Behörden von Gemeinden und Kantonen oder der Kirche hätten sie nie eine aktive Rolle innegehabt. Sie hätten keinerlei Einfluss darauf gehabt, wer als Verdingkind fremdplaziert worden sei.
Da die Landwirtschaft schon immer sehr auf viele helfende Hände angewiesen war, seien die Bauern bereit gewesen, Verdingkinder aufzunehmen, um als Gegenleistung eine Hilfe zu haben. «Es ist korrekt, dass einzelne Bauernfamilien von Verdingkindern wirtschaftlich profitiert haben können.» Dies sei aber auch bei den eigenen Kindern der Fall gewesen, die ebenfalls ohne Entgelt mitarbeiten mussten. «Daraus lässt sich keine Solidarhaftung mit finanziellen Forderungen gegenüber allen Bauernfamilien oder dem SBV ableiten.» Zugleich sei sich der SBV aber bewusst, «dass es Härtefälle gibt und dass die Forderung nach einem entsprechenden Fonds berechtigt ist». (ck)