Was Sie über die neue Billag wissen müssen

Ab nächstem Jahr löst die neue Abgabe für Radio und Fernsehen die bisherige Empfangsgebühr ab. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Systemwechsel.

Yann Schlegel
Drucken
Die Ära Billag geht zu Ende. (Bild: Laurent Gillieron/Keystone)

Die Ära Billag geht zu Ende. (Bild: Laurent Gillieron/Keystone)

Auf die Billag-Empfangsgebühr folgt 2019 die Serafe-Haushaltsabgabe. Was ändert sich?

Anders als noch bei der Billag, müssen neu alle Haushalte eine Abgabe für Radio und Fernsehen bezahlen. Im neuen System gibt es kaum Schlupflöcher, um den Gebühren zu entkommen. Kantone und Gemeinden übermitteln Serafe nur die relevanten Daten aus dem Einwohnerregister: Im Januar wird die Billag-Nachfolgerin erstmals 3,6 Millionen Rechnungen an alle Schweizer Haushalte verschicken. Mehr als 9 von 10 Haushalte bezahlten bisher die Billag. Für sie werden die Gebühren dank des neuen Systems jährlich 86 Franken günstiger, da die Abgabe neu 365 Franken statt 451 Franken beträgt. Kollektivhaushalte wie Altersheime, Internate oder Gefängnisse bezahlen 730 Franken.

Wieso müssen alle Haushalte Abgaben für Radio und Fernsehen bezahlen?

Weil die Gebühr neu geräteunabhängig ist. Heute können Radio- und Fernsehsendungen nicht nur auf den ursprünglichen Empfangsgeräten, sondern auch auf Smartphones, Computern oder Tablets konsumiert werden. Mit der Revision des Radio- und Fernsehgesetzes, welche das Volk 2015 angenommen hatte, passte der Bund das System den technologischen Entwicklungen an. Erst im vergangenen März scheiterte die No-Billag-Initiative, womit sich das Schweizer Volk dafür aussprach, die Radio- und Fernsehempfangsgebühren beizubehalten.

Wer ist von den Gebühren befreit?

Nur jene Haushalte, die nachweislich weder Handy, TV, Radio oder Computer besitzen, müssen die Gebühr nicht bezahlen. Sie können eine Befreiung in den ersten fünf Jahren nach dem Systemwechsel beantragen. Ab 2023 geht der Bund davon aus, dass alle Haushalte über ein Gerät verfügen. Ebenfalls von der Abgabe ausgenommen sind taubblinde Menschen, Haushalte, in denen mindestens eine Person Ergänzungsleistungen zur AHV/IV bezieht, und Diplomaten.

Darf ein Haushalt, der bloss mit einem Radio bestückt ist, nur die Hälfte der Gebühren bezahlen?

Nein – ab einem Gerät erhebt Serafe eine volle Jahresgebühr von 365 Franken. Wer diese nicht bezahle, werde gemahnt, sagt Phi­lipp Metzger, Direktor des Bundesamts für Kommunikation (Bakom). Nötigenfalls werde man auch rechtliche Schritte unternehmen.

Wie müssen sich die Unternehmen beteiligen?

Unternehmen mit einem Umsatz von über 500000 Franken zahlen eine Abgabe. Somit ist nur rund ein Viertel aller Firmen ­betroffen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung erhebt die Unternehmensabgabe, die vom Umsatz abhängig ist. Sie beträgt zwischen 365 und 35590 Franken. Den höchsten Betrag zahlen Unternehmen mit einem Umsatz von über einer Milliarde Franken.

Wem kommen die Abgaben zugute?

Haushalte und Unternehmen beteiligen sich wie schon über die Billag an der Finanzierung lokaler, regionaler und nationaler Radio- und Fernsehstationen. Pro Jahr belaufen sich die Einnahmen auf rund 1,37 Milliarden Franken. Der Grossteil (1,2 Milliarden Franken) fliesst an die SRG. Private Radio- und Fernsehsender werden mit 81 Millionen Franken unterstützt. Zwei Millionen Franken gehen an die Agentur Keystone-SDA. Serafe wird nächstes Jahr mit 20,2 Millionen Franken entschädigt, die Steuerverwaltung mit 5,1 Millionen Franken.

Was sind die Tücken des Systemwechsels?

Die meisten Haushalte erhalten 2019 zwei Rechnungen. Zunächst teilt Serafe alle Haushalte in eine von zwölf Abrechnungsgruppen ein. Um den Geldfluss und den administrativen Aufwand gleichmässig übers Jahr hinweg zu verteilen, erhält jede Gruppe die Jahresrechnung in einem anderen Monat. Zum Auftakt des Systemwechsels im Januar verschickt Serafe aber eine Rechnung an alle Haushalte. Diese deckt den Zeitraum von Anfang Jahr bis zum Monat ab, in dem die ordentliche Jahresrechnung zugestellt wird. Wer die Jahresrechnung im Mai erhält, bekommt Anfang 2019 also eine Rechnung für die Periode Januar bis April.