Der Richter erklärt, was in der einst berüchtigtsten Moschee des Landes tatsächlich passiert ist. Die Angeklagten, die Opfer und ein Journalist hätten nicht die Wahrheit gesagt.
Die jungen Männer sitzen wie Schulbuben in der ersten Reihe des Winterthurer Bezirksgerichtssaals. Sie tuscheln, grinsen, schneiden Grimassen. Die meisten tragen dunkle Rollkragenpullover, die sie beim Hineingehen ins Gesicht zogen, um sich vor den Kameras wie Schwerverbrecher zu inszenieren.
Mit leiser, monotoner Stimme bringt Gerichtspräsident Andreas Oehler (FDP) Ruhe ins Spektakel und verliest zehn Urteile. Achtmal sagt er «schuldig», zweimal «freigesprochen». Die Schuldsprüche betreffen sieben von acht Mitgliedern der Jugendgang der An’Nur-Moschee. Einer wird freigesprochen, weil ihm eine Beteiligung an der Tat nicht nachgewiesen werden kann. Verurteilt wird zudem der damalige Imam der Moschee, während der Präsident freigesprochen wird. Nun blicken die Männer hilfesuchend zu ihren Verteidigern in der zweiten Reihe. Haben sie den im Namen Gottes geführten Kampf gewonnen oder verloren?
Das Urteil liegt in der Mitte zwischen den Anträgen der zehn Verteidiger, die Freisprüche forderten, und der drei Staatsanwältinnen, die Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren verlangten. Das Gericht verhängt Freiheitsstrafen von bis zu anderthalb Jahren. Die meisten Verurteilten erhalten 13 oder 14 Monate. Am mildesten kommt der einzige Jugendliche davon, der zu einem halben Jahr Freiheitsentzug verurteilt wird. Vorerst muss aber keiner ins Gefängnis, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt. Denn alle Strafen sind auf Bewährung.
Die Urteile liegen in der Mitte, weil auch die Wahrheit irgendwo in der Mitte zwischen den Erzählungen der Opfer und der Täter liegt. Der Richter wirft beiden Seiten vor, übertrieben und gelogen zu haben. Mit der Urteilsverkündung versucht er, den Nebel zu lichten und erstmals die wirkliche Geschichte zu erzählen, die im November 2016 die Schlagzeilen in der Schweiz dominiert hatte.
An einem Dienstagabend, wenige Minuten nach 19 Uhr, betrat das spätere Opfer die Moschee, ein 32-jähriger Nordafrikaner. Er kam nicht wie behauptet, um zu beten, sondern um zu spionieren, wie der Richter sagt. Aus Sicht des Gerichts ist erstellt, dass der Mann im Auftrag des Journalisten Kurt Pelda handelte und zu diesem in einer geschäftlichen Beziehung stand.
Pelda, der damals für die «Weltwoche» arbeitete und heute für den «Tages-Anzeiger» den Prozess verfolgt, sagte stets, er habe weder Geld bezahlt noch versprochen. Gemäss dem Gericht entspricht dies nicht der Wahrheit. So habe sich der Spion in Widersprüche verwickelt. Einerseits habe er gesagt, es seien keine Geldzahlungen vereinbart gewesen, andererseits verlangte er Schadenersatz für ein entgangenes Honorar. Einige Anwälte hatten zudem gesagt, die Geldflüsse seien durch Bankbelege dokumentiert.
Der Medienspitzel verstiess gemäss dem Bezirksgericht selber gegen das Gesetz, da er das Fotoverbot in der Moschee nicht eingehalten hatte. Damit habe er die Privatsphäre der Angeklagten verletzt. Diese seien aus verständlichem Grund wütend geworden und hätten ein Recht zur Notwehr gehabt, sagt der Richter. Dazu hätten sie ihm das Smartphone vorübergehend wegnehmen dürfen. Doch danach hätten sie die Polizei rufen sollen. Stattdessen versuchten sie, das Problem auf ihre eigene Art zu lösen.
Die jungen Männer umstellten den Spitzel und dessen Kollegen. Schon alleine, indem sie die beiden mit ihrer körperlichen Übermacht umringten, hätten sie sich der Freiheitsberaubung schuldig gemacht, urteilt das Gericht. Einer verpasste dem Spitzel eine Ohrfeige. Ein anderer bespuckte ihn. Die Opfer hätten bei der Darstellung der Verletzungen zwar übertrieben. Diagnostiziert ist eine Beule. Aber mit den Schlägen und Drohungen seien die Verurteilten zu weit gegangen.
Auch der Höhepunkt der Gewalteskalation, den eine Staatsanwältin an einen Mafiafilm erinnerte, hat sich gemäss dem Gericht nicht wie in Hollywood abgespielt. Als erwiesen gilt, dass ein Täter dem Opfer eine Zehnernote in den Mund drückte und ihm vorwarf, er habe seine Religion für Geld verraten. Der Richter hat aber Zweifel, dass dieser den gelben Schein tatsächlich wie von der Staatsanwaltschaft behauptet geschluckt habe. Der Tatbestand der Nötigung sei aber allemal erfüllt.
Danach verlagerte sich das Geschehen ins Büro des Imams und des Präsidenten. Diese nahmen ein Geständnis der Opfer auf. Die Tonaufnahme klinge nicht so dramatisch, wie von der Staatsanwaltschaft behauptet, findet das Gericht. So hätten die Moschee-Oberen nicht jeden Satz diktiert, sondern nur einzelne Details. Dem Präsidenten hält das Gericht zu Gute, dass er es war, der den Notruf wählte. Zehn Minuten später stürmte die Polizei die Moschee. Vor Ort nahm sie aber niemanden fest, da in der unübersichtlichen Situation damals nicht klar war, was sich abgespielt hatte. Erst Wochen später wurden die Männer verhaftet.
Auch für die Journalisten war es schwierig, zwischen Wahrheit und Dichtung zu unterscheiden. Aus Sicht des Gerichtspräsidenten haben die Medien ihren Job nicht gut gemacht. Er spricht von einer «massiven Vorverurteilung» und einer «eigentlichen Kampagne», die sich strafmildernd auswirke. Auch das junge Alter der Täter führe zu einer Senkung des Strafmasses.
«Ihnen fehlt der Respekt vor dem Schweizer Rechtssystem.»
Die Urteile sind mild, treffen zwei der Verurteilten aber hart. Weil sie Ausländer sind, verhängt das Gericht Landesverweise gegen sie. Ein 22-jähriger Mazedonier und ein 26-jähriger Afghane müssen für sieben Jahre die Schweiz verlassen. Der Afghane sagte bei der Befragung vor drei Wochen zum Richter: «Sie sehen ja, was in Afghanistan passiert ist. Ich kann nicht dorthin zurück. Die Schweiz ist meine Heimat.»
Der Richter stellt fest, eine Rückkehr nach Afghanistan sei schwierig, aber nicht aussichtslos. Zum Verurteilten sagt er: «Ihnen fehlt der Respekt vor dem Schweizer Rechtssystem.» Im Gerangel in der Moschee sei er an vorderster Front beteiligt gewesen. Das sei kein Kavaliersdelikt. Und für den Mazedonier stünden die Chancen für eine Wiedereingliederung noch besser, da er in seinem Herkunftsland durchaus noch heimisch sei.
Nach der Urteilsverkündung stösst einer der Männer einen Jubelschrei aus. Er hallt durch das barocke Gerichtsgebäude, danach wird es still. Die Kollegen stimmen nicht ein. Sie trotten davon wie Schulbuben nach einer ärgerlichen Lektion.