Heikler Seitenwechsel: Ehemaliger Spitzenbeamter berät nun Pharmafirmen

Andreas Balsiger, bisher Chefjurist und oberster Ermittler bei der Heilmittelbehörde Swissmedic, berät jetzt Pharmafirmen. Beobachter sehen das kritisch.

Sven Altermatt
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Die Heilmittelbehörde Swissmedic beaufsichtigt Pharmafirmen und ist für die Zulassung von Medikamenten zuständig. (Bild: Symbolbild: Matthias Hiekel/DPA)

Die Heilmittelbehörde Swissmedic beaufsichtigt Pharmafirmen und ist für die Zulassung von Medikamenten zuständig. (Bild: Symbolbild: Matthias Hiekel/DPA)

Andreas Balsiger (Bild: PD)

Andreas Balsiger (Bild: PD)

Unverfrorener könne man die Seiten kaum wechseln, finden die einen. Es gehe alles mit rechten Dingen zu, sagen die anderen. Klar ist: Den Anwälten der internationalen Wirtschaftskanzlei Sidley Austin LLP ist ein spektakulärer Transfer gelungen. Andreas Balsiger, bislang Chef der Rechtsabteilung und Direktionsmitglied bei der Heilmittelbehörde Swissmedic, arbeitet seit ­Anfang Jahr für den Schweizer Ableger der Anwaltsfirma. Von Genf aus berate er Pharmaunternehmen bei «komplexen regulatorischen Fragen», heisst es bei Sidley. Dank ihm könne man die Position als international führender Rechtsdienstleister in der Pharmabranche stärken und sei nun auch hierzulande in diesem Bereich präsent.

Die renommierte Kanzlei hat ihren Stammsitz in Chicago und betreibt weltweit Büros, auf ihrer Website wirbt sie mit dem Palmarès von Balsiger. Nach 15-jähriger Tätigkeit bei Swissmedic sei der Anwalt ein führender Experte für das Schweizer Heilmittelrecht, das er überdies selbst mitgeprägt habe. Ebenso habe er den Strafrechtsdienst von Swissmedic verantwortet. Dessen Mitarbeiter ermitteln bei Verstössen gegen die Zulassungsregeln, aber auch bei Medikamentenfälschungen oder illegalem Handel.

Anders formuliert: Der Mann, der bis vor ein paar Wochen noch Pharmafirmen beaufsichtigte und über die Zulassung von Medikamenten wachte, berät jetzt Pharmafirmen beim Umgang mit genau solchen Themen. Zu den Klienten von Sidley ­gehören Konzerne wie Roche, Novartis und Bayer.

Nicht jeder Seitenwechsel ist problematisch

Beobachter sehen Balsigers Seitenwechsel kritisch. «Der Fall birgt das Risiko von Interessenkonflikten», kritisiert Martin Hilti, Geschäftsführer von Transparency International Schweiz. Es bestehe die Gefahr, dass Andreas Balsiger sein Insiderwissen und seine Kontakte bei Swissmedic zu Gunsten seiner Kunden ausnützen könne. Nicht jeder Wechsel aus der Verwaltung in die nahestehende Privatwirtschaft dürfe per se als heikel betrachtet werden, betont Hilti. «Problematisch sind Seitenwechsel dann, wenn ein direkter Zusammenhang zwischen der bisherigen Tätigkeit im Amt und derjenigen beim neuen Arbeitgeber besteht und dadurch öffentliche Interessen beeinträchtigt werden können», sagt er. Das sei etwa konkret der Fall, wenn der Angestellte einer Aufsichtsbehörde plötzlich für Unternehmen des beaufsichtigten Bereichs arbeite.

Dem Wechsel von Balsiger hafte ein «Geschmäckle» an, ­findet auch SP-Nationalrätin Bea Heim. Die Gesundheitspolitikerin kennt Balsiger aus Kommissionssitzungen, sie habe ihn wegen seiner breiten Dossierkenntnisse schätzen gelernt. «Ich hätte von ihm diesbezüglich mehr ­Sensibilität erwartet», sagt Heim. Nicht zuletzt bedaure sie, «dass mit seinem Wechsel viel Wissen und Erfahrung bei Swissmedic verloren geht».

Andreas Balsiger hält seinen Wechsel für unproblematisch. «Vor meiner Anstellung durch Sidley haben wir die Frage möglicher Interessenkonflikte selbstverständlich besprochen», hält er in einer Stellungnahme fest. Die Kanzlei habe bis zu seinem Austritt bei Swissmedic keine Klienten in Verfahren mit der Behörde vertreten; was allerdings nicht weiter verwunderlich ist, wird Sidley in der Schweiz doch erst nach Balsigers Zugang in der Pharmabranche aktiv. Sollte die Firma die Vertretung eines bereits zu seiner Zeit hängigen Falls übernehmen, so Balsiger, dann würde nicht er dieses Mandat führen. Er verweist auf die gesetzlichen Geheimhaltungsverpflichtungen, sämtliche Informationen über Verfahren, vertrauliche Kommissionssitzungen und Interna seien geschützt. Auch deshalb werde er entsprechende Kenntnisse in seiner neuen Funktion nicht verwenden. Balsiger sagt, «dass Sidley Austin LLP und ich unsere ethischen und standesrechtlichen Verpflichtungen sehr ernst nehmen».

Und Balsigers Ex-Arbeitgeber? Swissmedic legt auf Anfrage Wert darauf, die Unabhängigkeit ihrer Arbeit zu betonen. «Das gilt auch dann, wenn eines der beaufsichtigten Unternehmen durch einen früheren Mitarbeiter der Swissmedic rechtlich beraten werden sollte», erklärt ein Sprecher. Die Personalverordnung ­regelt, was zu tun ist, wenn ein Angestellter zu einem Unternehmen mit Swissmedic-Bewilligung wechselt. Möglich ist etwa eine vorzeitige Freistellung. Doch weil Balsiger nicht direkt zu einer Pharmafirma wechselt, greift diese Regel nicht. Man sehe deshalb «keine potenziellen Interessenskonflikte».

Legere Karenzfrist bei Swissmedic

Für Anti-Korruptions-Experte Martin Hilti zeigt der Fall ­Balsiger beispielhaft, wie wichtig eine generelle Karenzfrist für obere Verwaltungskader wäre, wenn Seitenwechsel öffentliche Interessen beeinträchtigen könnten. «Damit stiege auch die Sensibilität für das Thema bei allen Beteiligten», sagt er. Umgangssprachlich ist von einer «Abkühlphase» die Rede. Demnach dürfen Angestellte in wichtigen Funktionen beim Wechsel in die Privatwirtschaft bestimmte Aufgaben erst nach einer gewissen Zeit übernehmen. Eine solche Karenzfrist von sechs bis zwölf Monaten gibt es beim Bund seit drei Jahren – allerdings nur, wenn sie vertraglich explizit und im gegenseitigen Einvernehmen vereinbart worden ist. Bei Swissmedic ist die entsprechende ­Regel noch legerer. Andreas Balsiger selbst erinnert in seiner Stellungnahme daran: Eine Karenzfrist ist ausdrücklich nur für den Direktor vorgesehen.