Urnen-Fall bleibt wohl ungeklärt

Verfahren gegen Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli mangels Beweisen eingestellt

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Urnen-Fall bleibt wohl ungeklärt

Urnen-Fall bleibt wohl ungeklärt

Limmattaler Zeitung

Mangels Beweisen werden die Untersuchungen im Fall der aus dem See geborgenen Urnen in Küsnacht eingestellt.

Nach dem Fund von 67Kremationsurnen auf dem Seegrund bei Küsnacht im vergangenen April leitete die Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung ein. Geprüft wurde, ob das Deponieren der Gefässe im See einen Verstoss gegen das Gewässerschutzgesetz darstellt. Ausserdem musste abgeklärt werden, ob durch die Bergung der Urnen eine Störung des Totenfriedens vorliegt. Da mangels Beweisen der Verursacher nicht ausfindig gemacht werden konnte und der Tatbestand einer Störung des Totenfriedens durch die Bergung nicht erfüllt ist, sind die Untersuchungen am 28.Juli eingestellt worden.

In diesem Fall wurde Dignitas-Chef Ludwig A.Minelli polizeilich überprüft. Eine andere tatverdächtige Person oder Organisation wurde nicht in Betracht gezogen. Da keine der Urnen – die alle vom Krematorium Nordheim stammen – Rückschlüsse auf die Umstände der Bestattung zuliess, wird das Verfahren gegen Minelli mangels Beweisen nicht fortgesetzt.

Keine Störung der Totenruhe

Was die Störung des Totenfriedens betrifft, nimmt Staatsanwalt Georg Staub Stellung: «Der Tatbestand ist erfüllt, wenn gegen den Willen des Berechtigten – beispielsweise ein Angehöriger – die sterblichen Überreste gehoben oder entfernt werden.» Im Fall der beiden Seeretter, welche einen Teil der Urnen aus ihrem nassen Grab geborgen haben, wurde ermittelt, ob eine solche Störung der Totenruhe vorliegt. Man ist zum Schluss gekommen, dass der Tatbestand nicht erfüllt wird. «Es kann nicht bewiesen werden, ob zum Zeitpunkt der Bergung noch menschliche Asche in den Behältnissen vorhanden war», so Staub. Die Urnen seien mit Laub, Lehm und anderem Material gefüllt gewesen. Eine Untersuchung, ob noch Reste von Asche darunter gewesen seien, wäre zu aufwändig und somit unverhältnismässig gewesen. Eine Störung der Totenruhe bezieht sich einzig auf die sterblichen Überreste, nicht auf das Behältnis.

Wer die Kremationsurnen im See deponiert hat und wessen Asche darin gewesen ist, wird vermutlich nie festgestellt werden können. (af)