DNA-Spuren des Zuger SVP-Politikers Markus Hürlimann im Slip der AL/-Grüne-Politikerin Jolanda Spiess-Hegglin einerseits – keine Hinweise auf eine Widerstandsunfähigkeit der Frau durch K.-O.-Tropfen oder andere Substanzen anderseits: Das Verfahren um die Zuger Sex-Affäre wird wohl eingestellt. Zum Entscheid beigetragen haben auch St.Galler Rechtsmediziner.
Die Staatsanwaltschaft hat mittlerweile alle Beweise erhoben. Jetzt liegt der Ball bei den Parteien. Sie können bis Ende nächster Woche noch Beweisanträge einreichen. Tun sie dies nicht, so wird das Verfahren eingestellt, wie Marcel Schlatter, Mediensprecher der Zuger Strafverfolgungsbehörden, am Freitag mitteilte.
Inzwischen liegt nämlich ein Plausibilitätsgutachten des Instituts für Rechtsmedizin des Kantonsspitals St.Gallen vor. Dieses hatte die Zuger Staatsanwaltschaft nach Abschluss aller Befragungen in Auftrag gegeben. Die St.Galler Rechtsmediziner analysierten die schon vorhandenen medizinischen und toxikologischen Untersuchungen und verglichen sie mit den Aussagen der beiden Beteiligten, den mehr als 20 Zeugen sowie wissenschaftlichen Erkenntnissen über narkotisierend wirkende Stoffe.
"Rechtsmedizinisch nicht nachvollziehbar"
Die Rechtsmediziner kamen zum Schluss, dass das Verhalten von Spiess-Hegglin "nicht dem typischen Wirkungsprofil" von K.-O.-Tropfen (wissenschaftlich GBH − Gamma-Hydroxybuttersäure) entsprochen habe. Ein vollständiger Erinnerungsverlust über viele Stunden sei "rechtsmedizinisch nicht nachvollziehbar" ohne entsprechende Begleitsymptome: Dazu gehörten etwa motorische Störungen und insbesondere eine Einschränkung des Bewusstseins.
Nach der Zuger Landammann-Feier am 20. Dezember 2014 hatte Spiess-Hegglin geltend gemacht, Hürlimann habe ihr K.O.-Tropfen verabreicht und sie sexuell missbraucht. Der Angeschuldigte stellte dies stets in Abrede. Es sei zu einer Annäherung gekommen, aber einvernehmlich, sagte er.
Es gab wohl sexuellen Kontakt
Eine rechtsmedizinische Untersuchung der 34-Jährigen brachte DNA-Spuren ihres Kantonsratskollegen zu Tage. Sie deuteten auf einen sexuellen Kontakt zwischen den beiden hin, wie es in der Mitteilung heisst. Nicht finden liess sich dagegen ein Hinweis, wonach Spiess-Hegglin "zu irgendeinem Zeitpunkt" wegen irgendwelcher Substanzen widerstandsunfähig war. (sda)