Bei Flügen dürfen Flüssigkeiten seit gut zehn Jahren nur bis zu einer fixen Menge mit an Bord. Es sei denn, es handelt sich um Duty-free-Ware oder Babynahrung.
Andreas Lorenz-Meyer
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Wer in ein Flugzeug steigt, möchte etwas zum Lesen dabei haben. Die Mitnahme von Handgepäck ist erlaubt, man verstaut es oben in der Gepäckablage oder unter dem Sitz. Jedoch gibt es Beschränkungen: Durch die Sicherheitskontrolle kommen nur Flüssigkeiten in Behältnissen von maximal 100 Millilitern. Wobei man unter Flüssigkeiten auch Cremes und Gele versteht. Die Fläschchen müssen in einem durchsichtigen, wiederverschliessbaren Plastikbeutel von maximal einem Liter Fassungsvermögen untergebracht sein. Pro Person ist ein Plastikbeutel erlaubt.
Ebenfalls erlaubt sind Baby- und Spezialnahrung sowie unverzichtbare Medikamente in flüssiger Form, etwa für Diabetiker. Sie können in grösseren Behältnissen mitgeführt werden. Für Flüssigmedikamente empfiehlt es sich, den Attest eines Arztes in englischer Sprache mitzunehmen. Was genauso an Bord darf: flüssige Duty-free-Artikel aus dem Flughafen-Shop. Auch hier spielt die Grösse keine Rolle. Der Artikel muss jedoch in einer versiegelten Tasche stecken. Und die Kaufquittung darf nicht fehlen. Kann man sie nicht vorzeigen, werde der Whisky konfisziert, sagt Sonja Zöchling Stucki, Sprecherin des Flughafens Zürich. Ausschliesslich ins Handgepäck gehören Batterien und Aufladegeräte. Die Batterien in der Kamera zu lassen ist erlaubt. Auch die Batterien im Aufladegerät müssen nicht separat verpackt werden. Lose Batterien sind jedoch mit Klebeband gegen Kurzschluss zu sichern. Was nicht den Regeln entspricht, wird an der Sicherheitsschleuse eingezogen.
Man sollte beim Fliegen das Handgepäck vorher genau abmessen. Auch sollte man es vorab wiegen, sonst erlebt man am Flughafen eine ärgerliche Überraschung. Denn: Was zu gross oder zu schwer ist, darf nicht mit an Bord. Wobei die Airlines Maximalgrösse und -gewicht bestimmen. Bei der Swiss ist in der Economy Class ein Gepäckstück bis acht Kilogramm Gewicht und maximal 55x40x23 Zentimetern erlaubt. In Business und First Class dürfen es zwei Gepäckstücke sein. Die Airline weist darauf hin, dass man die Regelungen «konsequent durchsetzt». Was nicht passt, wird dem Passagier am Gate abgenommen und als Check-in-Gepäck transportiert. «Das kommt gelegentlich vor», sagt Swiss-Sprecherin Meike Fuhlrott. Die Kosten betragen 55 Franken. Auch eine Hand- oder Laptoptasche und ein Kindersitz dürfen bei Swiss zusätzlich mit an Bord. Der Kindersitz aber nur, sofern das Kind einen eigenen Sitzplatz hat. Er muss für Flugreisen zertifiziert sein und auf die Sitze passen.
Bei Easyjet läuft es etwas anders. Alle Fluggäste können ein Handgepäckstück mit einer maximalen Grösse von 56x45x25 Zentimeter mit an Bord nehmen. Garantiert ist die Mitnahme aber nicht. Der Platz in den Gepäckfächern über den Sitzen werde je nach Verfügbarkeit vergeben, informiert die Airline. Jede Airline macht es, wie sie es für richtig hält. Air France und British Airways erlauben 25 Zentimeter Tiefe. Auch das Maximalgewicht variiert: Sieben Kilogramm bei Singapore Airlines, zehn Kilogramm bei Air Canada.
Bleibt es bei der unübersichtlichen Situation? 2015 schlug die Internationale Luftverkehrsvereinigung IATA vor, die Handgepäckmasse zu standardisieren: 55x35x20 Zentimeter. Letztlich scheiterte der Vorstoss aber am Widerstand einiger Airlines. Das Ganze habe auch mit Marketing zu tun und dem Anbieten günstigerer Preise, sagt der Rechtsexperte Rolf Metz. Billigflieger haben im Basispreis länger schon kein Check-in-Gepäck mehr. Für den aufgegebenen Koffer zahlt man also extra. Bei den normalen Carriern gibt es ähnliche Tendenzen.