Intersexualität Künftig gibt es in Deutschland nicht mehr nur «männlich» und «weiblich», sondern auch «unbestimmt»: Intersexuelle können ihr Geschlecht offen lassen. In der Schweiz ist die Zeit noch nicht reif dafür. Diana Bula
Weniger als eines von 5000 Kindern in der Schweiz kommt mit nicht eindeutigen Geschlechtsmerkmalen zur Welt. Anders als die deutschen Politiker hält die Nationale Ethikkommission wenig von einem unbestimmten Geschlecht. «Die Zeit ist noch nicht reif dafür. Die politische Diskussion darüber hat erst vor kurzem eingesetzt », sagt Ruth Baumann-Hölzle, Kommissionsmitglied und Leiterin des Instituts Dialog Ethik. Das Gremium befürchtet, dass umso mehr stigmatisiert wird, wer in seinem Pass weder «männlich» noch «weiblich», sondern eine andere Kategorie stehen hat.
So müssen die Eltern eines intersexuellen Babys in der Schweiz weiterhin ein Geschlecht wählen – «im Sinne des Kindes». Ein belastender Entscheid, zumal er in einer Zeit zu fällen ist, in der die Emotionen hoch gehen. Am Ostschweizer Kinderspital in St. Gallen begleitet ein interdisziplinäres Behandlungsteam Mutter und Vater durch diese Phase; ihm gehören unter anderem ein Kinderhormonspezialist, ein Psychologe, ein Kinderchirurg und ein Sozialberater an. «Das Team verhandelt auch mit der Behörde, doch noch etwas zuzuwarten, bis die Geburtsurkunde ausgestellt wird. Das nimmt den Eltern Druck», sagt Dagmar l'Allemand-Jander, Leitende Ärztin Endokrinologie. Einige Mütter, die ihr Baby nicht in einem Zentrumsspital gebären, würden jedoch gar nie von diesem Angebot erfahren, bedauert sie.
«Für ein Mädchen reicht es immer»: Dieser Leitsatz galt noch, als l'Allemand in Ausbildung war. Die Mediziner machten damals die meisten intersexuellen Kinder zu Mädchen, weil der operative Eingriff einfacher war. Man glaubte, mit der Geschlechtsanpassung würde sich auch das Geschlechtsempfinden ändern. «Heute weiss man, dass dem nicht so ist. Ein anderes Credo gilt nun: Je weniger Operationen desto besser.» Nur wenn medizinische Gründe vorliegen – etwa wenn der Harnfluss gestört ist –, rate das Behandlungsteam zu einem Eingriff.
L'Allemand ist überzeugt, dass für ein Kind weniger entscheidend ist, wie seine Genitalien aussehen, als wie seine Eltern mit ihm und seinem Schicksal umgehen. Wie die Nationale Ethikkommission rät l'Allemand betroffenen Eltern, den operativen Eingriff aufzuschieben, bis das Kind selber weiss, «wo es hingehört». Mit Vorteil falle der Entscheid nicht während der Pubertät. «In dieser Lebensphase hat man genug um die Ohren. Man löst sich von daheim, hat den ersten Freund», sagt sie. Laut Kommissionsmitglied Baumann empfiehlt es sich, die sexuelle Reifung abzuwarten.
Fühlt sich der Betroffene eher dem anderen Geschlecht zugehörig als demjenigen, das ihm Arzt und Eltern zugeordnet haben, kann er im Personenstandsregister den Eintrag ändern. «Nötig ist ein Gesuch beim Gericht», sagt Cora Graf-Gaiser, stellvertretende Leiterin des Eidgenössischen Amtes für Zivilstandswesen. Der Richter stütze sich auf ein medizinisches Gutachten.
Für manche Intersexuelle mag dieses Vorgehen entwürdigend sein. «Unsere Kommission ist zwar für eine unbürokratische Personenstandsänderung. Eine genaue Abklärung aber braucht es. Denn ein solcher Schritt muss gut überlegt sein», sagt Baumann.