Startseite Ostschweiz
Nach Deutschland folgt nun auch Österreich mit einem zweiten Lockdown. Von der Schliessung der Gastronomie, den Einschränkungen des Handels bis hin zu Ausgangsbeschränkungen: Von den österreichischen Regelungen sind auch einige Ostschweizer betroffen.
Nach Deutschland folgt Österreich. Ab Dienstag fährt auch das östliche Nachbarland das Leben zum zweiten Mal weitgehend hinunter. Die gute Nachricht zuerst: Die Einreise nach Österreich ist für Schweizerinnen und Schweizer nach wie vor uneingeschränkt möglich, sowohl zu beruflichen als auch zu privaten Zwecken. Laut Vorarlberger Landespolizeidirektion soll dies auch vorerst so bleiben: Der österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz hat sich bereit im September mit der Landesregierung getroffen und das Ziel der Reisefreiheit zwischen beiden Ländern gesetzt.
Schweizer können somit bedenkenlos über die Grenze fahren, solange sie sich an die österreichischen Schutzmassnahmen halten. Dabei gilt wie auch in der Schweiz die Wahrung des Sicherheitsabstands und die Maskenpflicht in öffentlichen Räumlichkeiten.
Ein Ausflug zum Restaurantbesuch nach Vorarlberg ist aber nicht mehr möglich: Die Gastronomie wird durch die neuen Massnahmen stark eingeschränkt; in den Lokalen darf nicht mehr gegessen oder getrunken werden. Betriebe dürfen nur Speisen zur Abholung oder Lieferung anbieten.
Die Beherbergungsbetriebe erfahren ebenso drastischere Massnahmen: Hotels dürfen nur in Ausnahmefällen Gäste aufnehmen, wie beispielsweise beruflich Reisende. Ferien in Österreich fallen also ins Wasser.
Anders sieht es bei Dienstleistungen und Handel aus. Diese sind nach wie vor geöffnet, jedoch mit begrenzter Kundenzahl. Einkaufszentren wie der Messepark in Dornbirn oder der Zimbapark in Bludenz bleiben geöffnet. Freizeit- und Kulturbetriebe werden, mit Ausnahme von Bibliotheken, geschlossen.
Ob der Grenzverkehr nun vermehrt in die andere Richtung fliesst, also Vorarlberger die Gastronomie und Kulturangebote im Rheintaler Grenzgebiet aufsuchen, wird sich im Verlauf des Novembers zeigen. Wegen der Ausgangsbeschränkung der Österreicher sollte dies jedoch nicht der Fall sein.
Die Ausgangsbeschränkung betrifft auch so manche Ostschweizer: Fremde Haushalte in Vorarlberg dürfen von 20 bis 06 Uhr nicht aufgesucht werden. Ein abendlicher Besuch eines Familienmitgliedes ennet der Grenze ist somit momentan untersagt.