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Ostschweiz
Ein Finanzbuchhalter hat innert 17 Jahren bei seiner Arbeitgeberin über zwei Millionen Franken abgezweigt. Er war an der Gerichtsverhandlung geständig und erhielt eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 33 Monaten.
Der 59-jährige Schweizer arbeitete als Finanzbuchhalter und stellvertretender Controller bei einer St.Galler Firma. Ihm wird angelastet, dass er zwischen April 2001 bis März 2018 mindestens 659 Transaktionen durchführte, mit denen er Beträge zwischen 2200 und 3600 Franken auf seine privaten Konten überwies. In 17 Jahren zweigte er so über zwei Millionen Franken ab.
Der Beschuldigte habe das Vertrauen seiner Vorgesetzten und Mitarbeitenden schamlos ausgenutzt und alle an der Nase herumgeführt, erklärte die Staatsanwältin an der Verhandlung am Kreisgericht St.Gallen. Er sei sehr raffiniert vorgegangen. Konkret täuschte der Finanzbuchhalter das Zahlen von offenen Kreditoren vor. Dazu erfand er einen fiktiven Kreditor und fädelte die Wiederaufnahme einer früheren Kundenbeziehung ein.
Um interne Kontrollen zu umgehen, nahm der Beschuldigte mehrere hundert Male Rechnungen aus der Ablagebox in der Buchhaltung, versteckte diese über den Zahlungszeitpunkt und legte sie danach unbemerkt wieder zurück, damit sie in der nachfolgenden Woche bezahlt werden konnten.
«Durch das Verwenden eines fiktiven Kreditors und der Reaktivierung eines alten tarnte der Beschuldigte die deliktischen Transaktionen auf sein privates Konto. Dabei ging er offenbar zurecht davon aus, dass sein Vorgehen bei wöchentlich 400 bis 500 Zahlungen mit einem Gesamtvolumen von 300’000 bis 800’000 Franken nicht auffallen würde», heisst es in der Anklageschrift.
Im Januar 2018 fiel einem Arbeitskollegen auf, dass eine Kreditorenrechnung nicht wie gewohnt im wöchentlichen Zahlungslauf auffindbar war. Derselbe Vorgang wiederholte sich in der darauffolgenden Woche. Auf die fehlende Rechnung angesprochen, erfand der Beschuldigte Ausreden. Nachdem ihm bewusst geworden war, dass er den fiktiven Kreditor nicht mehr für seine Zwecke nutzen konnte, reaktivierte er einen alten Kreditor und machte mit seiner Veruntreuung weiter.
Sowohl die Staatsanwältin als auch der Verteidiger beschrieben den Mann als grosszügigen Menschen, der Familienmitglieder und Freunde mit Geld und Geschenken unterstützte. Allerdings habe er auch viel Geld im Casino verspielt und in Bordellen ausgegeben, betonte die Staatsanwältin. Sie beantragte Schuldsprüche wegen Veruntreuung, mehrfachen Diebstahls, gewerbsmässigen Betrugs und Urkundenfälschung.
Als Strafmass erachtete sie eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten als gerechtfertigt. Der Verteidiger verlangte ein leicht milderes Strafmass, plädierte aber dafür, dass für einen Teil der Delikte Freisprüche wegen Verjährung gesprochen werden und eine beschlagnahmte Liegenschaft nicht eingezogen wird.
Das Kreisgericht St.Gallen folgte der Argumentation der Verteidigung und erachtete alle deliktischen Handlungen vor 2004 als verjährt. Im Weiteren aber sprach es Schuldsprüche im Sinne der Anklage. Es verurteilte den Beschuldigten zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 33 Monaten, wobei 12 zu vollziehen sind und 21 bedingt ausgesprochen werden.
Für die Dauer der Probezeit von zwei Jahren wird Bewährungshilfe angeordnet. Zudem ordnete das Gericht an, dass die Sperre auf der Liegenschaft aufgehoben wird. Hingegen schützte es die Zivilklage der geschädigten Firma. Sie verlangt die Rückzahlung des veruntreuten Geldes samt Zins.