Startseite
Ostschweiz
Das Bezirksgericht Frauenfeld spricht die beiden Flüchtlinge aus Eritrea vom Vorwurf der mehrfachen Vergewaltigung frei. Für einen Landesverweis reichen ihre Straftaten trotzdem aus.
Es war kein einfacher Entscheid, den das Bezirksgericht Frauenfeld zu fällen hatte. Zwei anerkannte Flüchtlinge aus Eritrea, 24 und 19 Jahre alt, sind der mehrfachen Vergewaltigung und einer Reihe weiterer Straftaten angeklagt. Was die Vergewaltigung angeht, beteuern sie ihre Unschuld. Beweismittel gibt es keine ausser der Aussage des Opfers, einer 44-jährigen Schweizerin.
Für das Gericht bleiben nach eineinhalb Tagen Verhandlung zu viele Zweifel, um die Männer schuldig zu sprechen. Obwohl sich ihre Aussagen teils widersprechen. Aber auch die Frau habe in wesentlichen Punkten widersprüchliche Aussagen gemacht, sagt Vizepräsidentin Irene Herzog bei der Begründung des Urteils am Freitag. So etwa bei der Stellung und der Anzahl des Geschlechtsverkehrs. Gemäss Anklage sollen die Männer ihr Opfer insgesamt sechsmal vergewaltigt haben.
Vor allem habe die Frau keine genaueren Angaben darüber machen können, wie sie sich gewehrt habe. Einmal sagt sie aus, sie habe geschrien, wisse aber nicht mehr was und sei auch nicht sicher ob überhaupt. Zudem hat niemand von den anderen Hausbewohnern etwas gehört.
Bei der medizinischen Untersuchung – 24 Stunden nach dem Vorfall – sind bei der Frau keine Spuren von Gewalt gefunden worden. Auch für ihre Aussage, sie habe vor Angst ins Bett gepinkelt, finden sich keine Beweise. Im Zweifel müsse das Gericht zu Gunsten der Angeklagten entscheiden, stellt Irene Herzog klar. Erwiesen ist einzig, dass bei allen drei Beteiligten Alkohol, Marihuana und Kokain im Spiel waren.
Die Beschuldigten hatten die Frau am 2. Mai letzten Jahres in einem Park in Frauenfeld angesprochen. Sie haben miteinander getrunken und Marihuana geraucht. Die Geschichte ihrer Flucht habe sie berührt. Sie ging mit den Männern zu deren Wohnung in einer Wohngemeinschaft mit Schweizern. Dort hätten sie etwas essen wollen.
Die Freisprüche vom Vorwurf der Vergewaltigung retten die Männer nicht vor Landesverweisen. Zu lang ist die Liste ihrer Straftaten.
Den älteren Beschuldigten sprach das Gericht unter anderem der sexuellen Nötigung, der Brandstiftung, sowie der Gewalt und Drohung gegen Beamte für schuldig. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er Mitte Dezember 2017 im Haffterpark in Weinfelden, einen 18-Jährigen gewaltsam zum Geschlechtsverkehr habe zwingen wollen. Dies ist ihm nicht gelungen. Die am Körper den Opfers gefundenen DNA-Spuren sind aus Sicht des Gerichtes eindeutig.
Auch im Gefängnis fällt der Eritreer immer wieder negativ auf. Er steckt seine Matratze in Brand, greift wiederholt Wärter an. Richterin Herzog sagt:
«Er nimmt keine Rücksicht auf andere, wenn er etwas will, dann setzt er das durch.»
Selbst das laufende Strafverfahren haben ihn nicht abgehalten, weiter zu machen. Die Richter verurteilten den Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten und einer Busse von 600 Franken. Er wird für zwölf Jahre des Landes verwiesen. Sexuelle Nötigung und Brandstiftung sind sogenannte Katalogtaten für einen obligatorischen Landesverweis, verdeutlicht Irene Herzog. Das Bundesverwaltungsgericht habe entschieden, dass eine Zurückweisung nach Eritrea zumutbar sei. Ausserdem sei der Beschuldigte in der Schweiz kaum integriert.
Der Jüngere wird unter anderem der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, des mehrfachen Hausfriedensbruchs und des Diebstahls für schuldig gesprochen. Er soll eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten absitzen und 600 Franken Busse zahlen. Als er in die Schweiz kam, war er noch minderjährig. Die Richterin sagt:
«Er macht keine Anstalten, sich zu integrieren.»
Auch Deutsch habe er in den fünf Jahren nicht gelernt. Eine Schnupperlehre musste abgebrochen werden, da er nach kurzer Zeit nicht mehr zur Arbeit erschien. «Ihm kann keine gute Prognose ausgestellt werden.» Da seine Straftaten nicht so schwer wiegen, spricht das Gericht «einen fakultativen Landesverweis» aus, und zwar von zehn Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.