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Ostschweiz
Einem Restaurantbesitzer wird vorgeworfen, er habe drei Mitarbeiterinnen massiv unter Druck gesetzt und Sex von ihnen verlangt. Vor dem Kreisgericht St. Gallen wies er die Anschuldigungen zurück.
Ein 68-jähriger Restaurantbesitzer soll drei Frauen einen Job zu weit untersetzten Löhnen angeboten, sie dann aber mit der Androhung von Rauswurf und Lohnentzug unter Druck gesetzt und von ihnen Sex verlangt haben. Laut Anklage drohte er ihnen auch mit der Polizei, da sie über keine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung verfügten.
Der erste Teil der Verhandlung fand Mitte August statt; damals befragte das Kreisgericht St. Gallen die betroffenen Frauen. Alle drei berichteten von schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen in ihrer Heimat. Der Lohn reiche kaum zum Überleben. Sie hätten sich in der Schweiz eine Arbeit erhofft, um den Lebensunterhalt der Familie zu sichern. Der Beschuldigte habe ihnen einen Job versprochen. Nachdem sie die Arbeit aufgenommen hätten, habe er sehr aggressiv psychischen Druck ausgeübt. Eine der Frauen erklärte, der Beschuldigte habe sie über Wochen zu Sex genötigt und sie ständig überwacht. Sie habe praktisch Tag und Nacht für ihn gearbeitet und kaum Lohn dafür erhalten.
Am Montag wurde die Gerichtsverhandlung fortgesetzt. Der Beschuldigte bestritt an beiden Verhandlungstagen, die Notlage der Frauen ausgenutzt zu haben. Sein einziger Fehler sei gewesen, dass er sie ohne Bewilligung habe in seinem Restaurant arbeiten lassen, erklärte der griechische Staatsangehörige. Er räumte zwar ein, mit den Frauen sexuellen Kontakt gehabt zu haben. Dieser habe aber in gegenseitigem Einverständnis stattgefunden. Die Frauen seien physisch stark genug gewesen, um sich gegen ihn zu wehren, argumentierte der Beschuldigte.
Der Staatsanwalt liess dieses Argument nicht gelten. Beim Ausnützen einer Notlage sei es eben gerade so, dass sich die Opfer nicht physisch wehrten, sondern das Unrecht erdulden würden. Der Beschuldigte habe von der finanziellen Not der Frauen gewusst. Zwei von ihnen seien alleinerziehende Mütter.
Die Familie der dritten Frau habe über ein Einkommen von rund 200 Euro verfügt, mit denen man auch in Serbien nicht überleben könne. Wer bewusst eine Notlage ausnütze, mache sich strafbar. Der Beschuldigte habe dies getan, um die Frauen perfide auszubeuten und Macht über sie auszuüben. Diese Arbeitsausbeutung sei eine Form von Menschenhandel. Die Opfer seien nicht zur Polizei gegangen, weil sie über keine gültigen Arbeitspapiere verfügt hätten.
Die Rechtsvertreterinnen der Opfer forderten für ihre Mandantinnen Genugtuungssummen und Schadenersatz. Sie unterstützten die Anträge der Staatsanwaltschaft, welche Schuldsprüche wegen mehrfacher Ausnützung einer Notlage, Wucher, sexueller Nötigung und zahlreicher anderer Straftaten sowie eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren und eine Geldstrafe forderte.
Der Verteidiger beantragte in den Hauptanklagepunkten Freisprüche. Die Frauen beschuldigten seinen Mandanten zu Unrecht und hätten Lügengeschichten erzählt. Ihre Vorwürfe seien unglaubwürdig, zumal sie sich in ihren Aussagen widersprechen würden. Auch könne es aufgrund des Gesundheitszustandes des Beschuldigten gar nicht sein, dass er so oft sexuelle Kontakte gehabt habe, wie es ihm die Frauen vorwerfen würden, erklärte der Rechtsanwalt. Er wies darauf hin, dass sich der Mann zwischen den beiden Gerichtsverhandlungen einer Prostataoperation unterziehen musste und wegen Herzproblemen in Behandlung war. Es sei übrigens sein Mandant gewesen, der die Polizei gerufen habe und nicht die Frauen.Das Kreisgericht wird das Urteil mündlich bekannt geben. Der Termin dazu wurde auf den Freitag, 11. Januar 2019, festgelegt.