Zebrastreifen auf dem Prüfstand

Fussgängerstreifen werden zunehmend unter die Lupe genommen: Ob von Kanton, Gemeinde oder der Bevölkerung selbst. Neben Mittelinseln, guter Beleuchtung und Signalisation ist aber auch die Aufmerksamkeit ein entscheidender Sicherheitsfaktor.

Ursula Ammann
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REGION. Im Rahmen eines Pilotprojekts überprüfte der Kanton St. Gallen 30 von 2000 Fussgängerstreifen auf Kantonsstrassen. Die Hälfte dieser 30 wies Mängel auf. Der Kanton will nun alle 2000 Fussgängerstreifen anhand einer Checkliste überprüfen (Checkliste unter www.kapo.sg.ch/home/verkehr/verkehrstechnik.html).

Diese Checkliste soll nun auch der Stadt Wil zur Überprüfung der Fussgängerstreifen auf Gemeindegebiet dienen. Auf eine Interpellation von Stadtparlamentarier Mario Sulzer (SP) hin, kommunizierte der Stadtrat am 1. Februar, man werde sämtliche Fussgängerstreifen auf Gemeindestrassen und -plätzen anhand der Checkliste des Kantons überprüfen. Mitte Mai wird das Tiefbauamt der Stadt Wil zusammen mit der Kantonspolizei die entsprechende Umsetzung besprechen. Die Sicherheitsüberprüfung sowie damit verbundene Sanierungen sollen baldmöglichst erfolgen. In Wil gibt es insgesamt 127 Fussgängerstreifen. 72 davon auf Gemeindestrassen und -plätzen.

Kinder oft überfordert

Die Checkliste zur Beurteilung der Fussgängerstreifen umfasst 12 Kategorien mit insgesamt 45 Fragen. So wird beispielsweise geprüft, wie die Signalisation und Beleuchtung des Fussgängerstreifens ausfallen. Die Fragen sind auch auf die Bedürfnisse verschiedener Gesellschaftsgruppen wie etwa Kindern oder Behinderten abgestimmt: Beträgt die Neigung an Trottoirauffahrten mehr oder weniger als 6 Prozent? Oder gibt es auf einer Höhe von 1,20 m Sichtbehinderungen? Auch Erfahrungswerte fliessen in die Beurteilung mit ein. Erfasst wird, wie viele Unfälle mit Fussgängerbeteiligung es in den vergangenen fünf Jahren gegeben hat, oder auch, ob Reklamationen von Behörden, Verkehrsteilnehmern oder Bewohnern vorliegen. Ebenso wird geprüft, ob eine Mittelinsel vorhanden ist. «Einen Fussgängerstreifen über drei Fahrbahnen ohne Mittelinsel darf es heute nicht mehr geben», betont Georg Gübeli, Leiter der Abteilung Verkehrstechnik der Kantonspolizei St. Gallen. Gerade Kinder seien häufig überfordert, wenn sie auf beide Seiten schauen müssten. Als gutes Beispiel für einen sicheren Fussgängerübergang nennt Georg Gübeli den Zebrastreifen an der Hubstrasse auf der Höhe Kantonsschule in Wil (siehe Bild).

Seite kurzem bietet die Strassenopfer-Stiftung Road Cross eine Smartphone-App, mit der Fussgänger gefährliche Zebrastreifen melden können. In Wil wurden acht Fussgängerstreifen gemeldet. In der näheren Umgebung (20 Kilometer) sind es rund 20. Es handle sich aber ausschliesslich um Einzelmeldungen, sagt Silvan Granig von Road Cross. Entsprechend hat sich noch kein Brennpunkt herauskristallisiert.

«Warte, luege, lose, laufe»

Das Strassenverkehrsgesetz (SVG) und die Verkehrsregelnverordnung (VRV) halten die Rechte und Pflichten von Autofahrern und Fussgängern fest. Seit dem 1. Juni 1994 sind Autofahrer verpflichtet, Fussgängern, die einen Streifen überqueren wollen oder sich bereits auf diesem befinden, den Vortritt zu gewähren. Dies bedeutet aber nicht, dass der Fussgänger uneingeschränkt von diesem Vortrittsrecht Gebrauch machen kann. Er ist verpflichtet, die Strasse sorgsam und auf kürzestem Weg zu überqueren. Auf keinen Fall darf der Fussgänger überraschend auf die Strasse treten. Der Spruch «Warte, luege, lose, laufe» habe auch für Erwachsene Gültigkeit, sagt Georg Gübeli, Leiter der Abteilung Verkehrstechnik bei der Kantonspolizei St. Gallen.