WIL: Viel Lärm um Lärm

FDP-Stadtparlamentarier Urs Etter beklagt eine zu hohe Lärmbelästigung im Umfeld des neuen Islamischen Begegnungszentrums. Der Stadtrat relativiert und ruft zur Respektierung sowohl der Nachtruhe als auch zeit- und zonenkonformer Lärmemissionen auf.

Hans Suter
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Den bislang grössten Besucherandrang verzeichnete die neue Wiler Moschee am 13. Mai bei der Eröffnungsfeier. (Bild: Benjamin Manser)

Den bislang grössten Besucherandrang verzeichnete die neue Wiler Moschee am 13. Mai bei der Eröffnungsfeier. (Bild: Benjamin Manser)

Hans Suter

hans.suter@wilerzeitung.ch

Urs Etter ist ein Mann, der stets deutliche Worte wählt. Als Anwohner ebenso wie als Stadtparlamentarier. Er macht auch keinen Hehl daraus, kein Freund des Islamischen Begegnungszentrums (IBZ) im südlichen Industriegebiet am Ende der Rosenstrasse zu sein. «Seit nun mehr als zwei Jahren hatten die Anwohner die Lärm- und Verkehrsbelastungen – Nichteinhalten der Parkordnungen und Ruhezeiten – während des Baus des IBZ zu ertragen, ohne dass von den Stadtbehörden die nötigen Massnahmen ergriffen wurden, diese einzudämmen», kritisiert er. «Nun ist das IBZ in Betrieb und die Nachtruhestörungen haben ein Mass erreicht, das für die Anwohner nicht mehr akzeptabel ist.» Namentlich nennt er Hin- und Wegfahrten «mit heulenden Motoren bis weit nach Mitternacht» und «laute Diskussionsrunden im Freien bis 2 Uhr nachts». Da die zuständigen Stellen seiner Ansicht nach nichts zur Wiederherstellung von «Ruhe und Ordnung» unternommen hätten, reichte er dem Wiler Stadtrat am 15. Juni eine Anfrage mit acht Fragen ein (wir berichteten). Nun liegt die Antwort des Stadtrats vor.

Gemeinsam an einen Tisch gesetzt

Der Stadtrat bestätigt, dass es nach der Eröffnung des IBZ am 13. März und während des Ramadans vom 26. Mai bis 24. Juni zu schwierigen Verkehrs- und Parkiersituationen sowie Beschwerden wegen Lärms gekommen sei. Er unterstreicht auch, alle einschlägigen Reglemente würden auch für das IBK gelten.

In ihrer Antwort schreiben Stadtpräsidentin Susanne Hartmann und Stadtschreiber Hansjörg Baumberger, dass aufgrund der gemachten Feststellungen am 21. Juni unter dem Vorsitz von Stadtrat Daniel Meili eine Besprechung zwischen Vertretenden der islamischen Glaubensgemeinschaft (IGG), der Polizei und der Stadtverwaltung durchgeführt worden sei. «Dabei wurde beschlossen, dass die IGG in enger Zusammenarbeit mit der Stadtpolizei eine Optimierung des Verkehrsregimes prüft und ihrerseits dafür besorgt ist, dass ihre Mitglieder und Besuchenden des IBZ sich beim Verlassen des IBZ während der Ruhezeiten so ruhig wie möglich verhalten, so dass die Anwohnenden nicht mehr gestört werden.» Die Anpassung des Verkehrsregimes beinhalte im Wesentlichen die Regelung von drei Szenarien: Normalbetrieb, Intensivbetrieb und grosse Anlässe. Je nach Szenario sei die IGG verpflichtet, zusätzliche Parkplätze auf privatem Grund zu organisieren. Im Weiteren habe sie die Auflage, die Besuchenden des IBZ im Vorfeld mittels Kommunikationsmassnahmen auf diese Parkplätze hinzuweisen. «Unmittelbar vor und nach dem Anlass hat sie zudem mittels geeignetem Personal sicherzustellen, dass das Verkehrsregime eingehalten wird», heisst es in der Antwort weiter. Am 21. Juli sei seitens der Stadtpolizei die Rückmeldung erfolgt, die IGG habe das Gespräch mit verschiedenen Anwohnenden und Grundeigentümern gesucht und das Verkehrsregime gemäss Empfehlungen der Polizei verbessert sowie umgesetzt. Die Polizei habe in der Folge mehrfach während der Nacht – auch verdeckt – kontrolliert und eine wesentliche Verbesserung und Beruhigung der Situation festgestellt. Zudem seien bei der Polizei seither keine negativen Meldungen mehr eingegangen.

«Der Stadtrat ist der Überzeugung, dass die Nachtruhe grundsätzlich allen Einwohnenden in Wil zusteht. Er ist sich aber auch bewusst, dass Lärmimmissionen Bestandteil der heutigen Zeit sind und bis zu einem gewissen Ausmass auch in Kauf genommen werden müssen.» Ein unbestrittenes Schutzbedürfnis bestehe vorwiegend zu Zeiten, während derer der Mensch besonders lärmempfindlich sei, namentlich während der Nachtstunden. Dabei müsse jedoch berücksichtigt werden, dass den Bürgerinnen und Bürgern gerade in den frühen Abendstunden auch Raum für Freizeitaktivitäten mit damit einhergehenden Lärmemissionen gewährt werde. Zugleich weist der Stadtrat darauf hin, dass während der Ruhezeiten Lärmimmissionen zwar reduziert, nicht aber vollständig verhindert werden könnten.

Urs Etter wird an einer der nächsten Sitzungen des Wiler Stadtparlaments Gelegenheit bekommen, sich im Plenum zur Antwort des Stadtrats zu äussern.