In Wil werden erste Antennen auf 5G umgerüstet – ohne Baubewilligung. Nun sammeln Bürger Unterschriften dagegen.
Mit 5G soll auf der ganzen Welt ein neuer Mobilfunkstandard eingeführt werden. Damit wird das Internet vor allem eines: schneller. Zudem können mehr Daten übertragen werden. Auch Schweizer Mobilfunkunternehmen springen auf diesen Zug auf, so will etwa Swisscom bis Ende Jahr möglichst die ganze Schweiz mit 5G abdecken. Doch dagegen regt sich schon seit einiger Zeit Widerstand. Gegner befürchten, dass der neue Mobilfunkstandard der Gesundheit und Umwelt schadet. Die Kantone Genf und Jura haben deshalb ein Moratorium für neue Funkantennen erlassen.
In Wil weht ein anderer Wind: Hier werden die Antennen auf 5G umgerüstet. So etwa auch die Mobilfunkantenne an der Poststrasse 5, Ende September waren Umrüstungsarbeiten zu beobachten. Allerdings ist 5G dort noch nicht in Betrieb, wie ein Blick auf die Landeskarte des Bundesamtes für Kommunikation zeigt.
Besorgte Bürger setzen sich nun zur Wehr. Mit einer Sammeleinsprache wollen sie rechtlich gegen die Umrüstung an der Poststrasse 5 vorgehen. Dazu sammeln sie bis am Sonntag Unterschriften auf einer Internetseite. «Wir glauben, dass diese Umrüstung rechtlich nicht erlaubt war», sagt Initiator Alex Bruggmann. Der Kanton St. Gallen habe die baulichen Anpassungen ohne Baubewilligung gutgeheissen. Die Bürger hätten somit keine Möglichkeit zur Einsprache gehabt. Bruggmann und sein Team fordern deshalb, dass die Antenne vorerst nicht in Betrieb genommen und ein ordentliches Baubewilligungsverfahren durchgeführt wird.
Auf Anfrage bestätigt Martin Simon, Fachspezialist für nichtionisierende Strahlung beim St. Galler Amt für Umwelt, dass es für die Umrüstung der Antenne kein Baubewilligungsverfahren gab. Den Vorwurf, dass diese Umrüstung gesetzlich nicht erlaubt war, weist er aber zurück. Simon sagt:
«Es war rechtens.»
Möglich ist das durch eine Hintertür, mit dem sogenannten Bagatellverfahren. Damit können die Mobilfunkanbieter vereinfacht an eine Bewilligung zur Umrüstung einer Antenne gelangen. Eine solche Bewilligung wird erteilt, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. So darf durch die Umrüstung weder die Sendeleistung noch die Strahlenbelastung erhöht werden. Und die Senderichtung der Strahlen darf sich nicht ändern.
Bei der Umrüstung an der Poststrasse war das gemäss Kanton St. Gallen der Fall. Dort beantragte die Swisscom, der die Antenne gehört, eine Bagatellbewilligung bei der Stadt Wil. Die Stadt reichte den Antrag an den Kanton weiter, welcher der Bagatellbewilligung zustimmte. Die Bürger erhielten keine Möglichkeit zur Einsprache, weil es keine Öffentlichkeit gab.
Derzeit gibt es zum Bagatellverfahren noch keine Rechtssprechung. Es kommt aber in zahlreichen Schweizer Kantonen zur Anwendung und ist gemäss den kantonalen Baudirektoren zulässig. Von 5G-Gegnern wird diese Praxis aber stark kritisiert. Als «arglistige Täuschung» bezeichnet etwa Hans-U. Jakob das Vorgehen. Er ist Präsident von Gigaherz, der Interessegemeinschaft Elektrosmog-Betroffener. Jakob ist überzeugt: «Die Sendeleistungen, welche die Betreiber in den Bagatellverfahren angeben, sind viel zu niedrig. Sobald der Bund die Grenzwerte lockert, werden die Anbieter die Leistungen der Antennen hochfahren.» Und dann werde es mehr Strahlung geben.