Strassen
Zuzwil revidiert Gesamtstrassenplan: Aus Wegen werden Strassen

Zuzwil hat den Strassenplan revidiert und den digitalen Anforderungen angepasst. Obwohl das geltende Planwerk inzwischen dreissig Jahre alt ist, sind die vorgenommenen Anpassungen marginal. Ganz neu ins Strassennetz aufgenommen wird einzig ein Feldweg in Züberwangen.

Andrea Häusler
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Der Fussweg über die «Hündliwiese» verbindet die St. Gallerstrasse mit der Dorfstrasse in Züberwangen.

Der Fussweg über die «Hündliwiese» verbindet die St. Gallerstrasse mit der Dorfstrasse in Züberwangen.

Bild: Andrea Häusler

Zuzwil hat den Gesamtstrassenplan aus dem Jahr 1991 sowie den Fuss-, Wander- und Radwegplan bereinigt und den digitalen Anforderungen angepasst. Anlass dazu bildete die Einführung des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB), den der Kanton zu 17 definierten Themen zu führen hat. Zu diesen gehören neben der kommunalen Nutzungsplanung (Gesamtrevision von Richt- und Zonenplan sowie Baureglement) eben auch der Gesamtstrassenplan sowie der Fuss-, Wander- und Radwegplan.

Das Resultat der Revision hat der Gemeinderat der öffentlichen Mitwirkung unterstellt. Diese dauert bis zum 18. Mai. Hernach werden die Planwerke öffentlich aufgelegt.

280 Feststellungen, die Korrekturen verlangten

Die Geoinfo AG in Wil hat die Ist-Situation aus der Luft erfasst und dabei rund 280 zu korrigierende Punkte ausgemacht. Trotz der eindrücklichen Zahl an Baustellen blieben die tatsächlichen Auswirkungen auf den Strassenplan gering. «Vielfach handelte es sich um nur geringfügige Anpassungen», sagt Gemeindepräsident Roland Hardegger. Speziell im unbebauten Raum handle es sich teilweise um Wegführungskorrekturen im Zentimeterbereich.

Umklassierung bringt für Anwohner Vorteile

Nebst der Anpassung der sogenannten Feststellungen erfolgten Umklassierungen je einer Strasse im Dorf Zuzwil sowie dem Gemeindeteil Züberwangen und zwei Neuklassierungen bestehender Fusswegverbindung. Die Ahornstrasse in Züberwangen ist heute als Gemeindeweg 3. Klasse klassiert und damit – obwohl zur Erschliessung von Ein- und Mehrfamilienhäusern gebaut – einem Feldweg gleichgestellt. Deshalb soll sie neu als Gemeindestrasse 2. Klasse eingestuft werden. Zudem wird die Mettlenstrasse in Zuzwil (Zufahrt/Erschliessung zu Wohnbauten und einem landwirtschaftlichen Gebäude), vorher ein Gemeindeweg 2. Klasse, nun als Gemeindestrasse 3. Klasse eingestuft. Für die Anwohner beziehungsweise Liegenschaftseigentümer der Ahornstrasse bringt die Umklassierung durchaus Vorteile. Denn bei Gemeindestrassen 1. und 2. Klasse wird der Unterhalt wie Strassenreinigung oder Schneeräumung von der Gemeinde ausgeführt. Das ist an der Mettlenstrasse anders. Sie wird «nur» zu einer Gemeindestrasse 3. Klasse.

Neuer Gemeindeweg in Züberwangen

Ein bisher nicht klassierte Feldweg sollen neu ins öffentliche Wegnetz der Gemeinde aufgenommen werden. Es ist der Fussweg über die «Hündliwiese», der ursprünglich dazu diente, die Liegenschaften Nr. 293 bzw. 266 an der St. Gallerstrasse mit der Dorfstrasse und damit der Infrastruktur von Züberwangen zu verbinden. Im Süden führt dieser allerdings über die privaten Vorplätze. Klassiert werden soll er als Gemeindeweg 3. Klasse. Ein Gemeindeweg 2. Klasse soll die leicht versetzte Fortsetzung dieser Fusswegverbindung ab der Dorfstrasse zur Strasse im Unterdorf, der Unterdorfweg, werden.

Im Fuss-, Wander- und Radwegplan-Plan ist übrigens neu auch der Weg «Rund um Zuzwil» enthalten.