Sieben Prozent UMA

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Die Kurzbezeichnung UMA steht für «unbegleitete, minderjährige Asylsuchende». Sie unterstehen der Kinderrechtskonvention. Als minderjährig gilt, wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Reisen Minderjährige ohne wenigstens einen Elternteil ein, werden sie im System als UMA erfasst. Ihr Asylverfahren wird begleitet von einem Vormund oder Beistand. Die Gesuche müssen prioritär behandelt werden. Ausserdem sind sind geeignete Schutzmassnahmen zum Kindeswohl zu treffen.

2016 gingen in der Schweiz rund 27000 Asylgesuche ein, davon entfielen knapp 2000 auf UMA. 2015 waren es rund 40000 Asylgesuche, davon etwa 2700 von UMA. Der Anteil liegt somit bei rund sieben Prozent. 2014 waren es mehr als drei Prozent UMA, 2013 knapp über 1,5 Prozent.

UMA werden in drei Alterskategorien erfasst: 16 bis 17 Jahre, 13 bis 15 Jahre, 8 bis 12 Jahre. Der Anteil 13- bis 15-Jähriger betrug 2016 über 30 Prozent aller UMA. Prognosen zur Entwicklung des UMA-Anteils an den Asylgesuchen macht das Staatssekretariat für Migration (SEM) auch auf Anfrage nicht. Das UNHCR geht für die nächsten Jahre von steigenden UMA-Zahlen aus. (tri)