Das neue Baureglement der Stadt Wil kann entgegen der Ankündigung nicht am 1. Juli in Kraft treten. Ein Rekurs bewirkt aufschiebende Wirkung.
(pd/dh) Anfang Juni verkündete die Stadt Wil noch, dass das neue Baureglement per 1. Juli in Kraft treten soll. Somit hätte erstmals seit 13 Jahre auf dem gesamten Stadtgebiet eine einheitliche Bauordnung gegolten. Unterdessen ist aber ein Rekurs beim Kanton St.Gallen eingegangen, welcher eine Aufschiebung bewirkt.
Damit gelten auf dem Gebiet der ehemaligen Gemeinde Bronschhofen weiterhin die Vorschriften des Bronschhofer Baureglements von 2012. Auf dem damaligen Gebiet der Stadt Wil müssen weiterhin die Vorschriften des Baureglements von 1992 angewandt werden.
Rekursinstanz ist die Regierung des Kantons St.Gallen. Der Stadtrat hofft auf einen baldigen Entscheid, dass das neue vom Stadtparlament verabschiedete Baureglement zeitnah in Kraft treten kann.