ZÜBERWANGEN. Der geplante kantonale Werkhof in Züberwangen bewegt die Gemüter. Während der Auflagefrist für den Teilzonenplan «Schuelwesen», wo der Werkhof geplant ist, sind vier Einsprachen eingegangen.
ZÜBERWANGEN. Der geplante kantonale Werkhof in Züberwangen bewegt die Gemüter. Während der Auflagefrist für den Teilzonenplan «Schuelwesen», wo der Werkhof geplant ist, sind vier Einsprachen eingegangen. Nachdem der Zuzwiler Gemeinderat alle Einsprachen gegen die Umzonung abgewiesen hat, wurde der Teilzonenplan «Schuelwesen» dem fakultativen Referendum unterstellt. Dieses wurde ergriffen. Während der Referendumsfrist gingen insgesamt 341 gültige Unterschriften ein. Bei einem erforderlichen Quorum von 226 Unterschriften ist das Referendum gegen den Teilzonenplan «Schuelwesen» somit deutlich zustande gekommen.
Die Stimmbürgerschaft hat nun die Möglichkeit, über die Umzonung an der Urne zu entscheiden. Der Gemeinderat hat die Abstimmung über den Teilzonenplan «Schuelwesen» auf den 8. März 2015 festgelegt. (gk)