Rückblick auf die Sitzung von Mittwoch
Gleichzeitig haben aber wir Politikerinnen und Politiker einen Eid geleistet, uns an die Gesetze des Staates zu halten und diese zu respektieren. Im vorliegenden Fall liegt die Crux auf zwei Ebenen. Erstens wird zwar über den Initiativtext abgestimmt; gemäss bundesgerichtlicher Praxis ist aber die Begründung mit zu berücksichtigen. Und da gehen die Aussagen meilenweit auseinander (Originaltexte siehe nachfolgend). Und zweitens verlangt die Initiative eine Änderung im §3 des Thurgauer Volksschulgesetzes. Religionsunterricht ist aber nicht Sache der Schule, sondern der Kirchen. Die Schulen stellen den verschiedenen Glaubensgemeinschaften höchstens die Räume zur Verfügung. Der Hebel ist am falschen Ort angesetzt; die Umsetzung via das Schulgesetz würde keine Wirkung zeigen. Um was geht es konkret. Bitte lesen Sie zuerst mal den Initiativtext (Ergänzung §3 VSG): «Lehrbücher, auch im religiösen Bereiche, dürfen weder frauenfeindlich, rassistisch, noch mörderisch sein.»
So weit, so gut. Und nun lesen Sie bitte die Begründung der Initiative im vollen Wortlaut: «Diese Initiative will verhindern, dass Koran, Hadith's oder Teilauszüge davon den Kindern gelehrt werden, da sie unserer Verfassung grundsätzlich widersprechen (z. B. Herabsetzung/Diskriminierung der Frau)! Sie widersprechen der UNO-Charta (Töten vor allem von Juden/Christen) und den Menschenrechten (Mord an Konvertiten). Rassistisch teilt der Koran die Menschheit in Gläubige und unwürdige, unreine Ungläubige. In 114 Suren wird den Gläubigen 67mal der verbindliche Auftrag erteilt, mit der Waffe gegen Nicht-Muslime zu kämpfen! («quital» = kämpfen, um zu töten). Die Realitäten und UNO-Zahlen beweisen die weltweite Blutspur des Islam. Erdogan ruft: <Es gibt keinen moderaten oder nicht-moderaten Islam.> Imam Abu Talal sagt (Minority Report): <Der Terrorismus gegen die Feinde Allahs ist für uns eine Pflicht. Unser Islam ist eine Religion der Gewalt.>»
Sehr geehrte Leserinnen und Leser, Sie können sich nun die Frage selber beantworten, zu was Sie Ja oder Nein sagen würden. Sind für Sie die Zusammenhänge zwischen dem Initiativtext und der Begründung klar erkennbar? Wüssten Sie, über was Sie abstimmen? Sehen Sie, und genau das war der primäre Grund für den Thurgauer Kantonsrat die Initiative als ungültig zu erklären. Einzig die SVP und BDP haben sich für «Gültigerklärung» ausgesprochen und den Grundsatz, dass das Volk das letzte Wort haben soll, hochgehalten. Die SVP wollte damit eine Diskussion und die Erarbeitung eines Gegenvorschlages erreichen. Allerdings schwieg sie sich aber darüber aus, was dieser dann konkret beinhalten sollte; wohl keine leichte Aufgabe.
In einem hatte deren Sprecher aber recht: Die Sache ist damit nicht erledigt. Sowohl das Grundanliegen der Initianten mit ihrem Frontalangriff auf die Religionsfreiheit muss man ernst nehmen, wie auch Abgrenzungen und Aktivitäten fundamentalistischer Eiferer gleich welcher Glaubensrichtung. Doch auch die islamistischen Einwanderer, die eine ganz andere Kultur in unser Land bringen, müssen lernen, in der Schweiz mit Kritik und Toleranz umzugehen.
Mein Fazit: Es ist wichtiger denn je, sich in Zukunft für unsere soliden Werte der direkten Demokratie einzusetzen, wie die Rede-, die Wahl-, die Glaubens-, die Handels- und die Pressefreiheit.
Hanspeter Wehrle
Die Wiler Zeitung bietet den Kantonsräten des Bezirks Münchwilen die Gelegenheit, sich vor und nach den Grossratssitzungen zu den Geschäften zu äussern.