Keine Anpassung der Besoldungen

ZUZWIL. Im Zusammenhang mit der Einheitsgemeinde hat der Gemeinderat im Dezember 2012 ein neues Personalreglement erlassen. Im Grundsatz gelten die gleichen Bestimmungen wie beim Kanton – auch bezüglich den Gehältern.

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ZUZWIL. Im Zusammenhang mit der Einheitsgemeinde hat der Gemeinderat im Dezember 2012 ein neues Personalreglement erlassen. Im Grundsatz gelten die gleichen Bestimmungen wie beim Kanton – auch bezüglich den Gehältern. Der Gemeinderat hat deshalb die Löhne des Gemeindepersonals für das Jahr 2014 analog dem Entscheid des Grossen Rates des Kantons St. Gallen beschlossen. Die Besoldungen werden weder real noch teuerungsbedingt angepasst, Mitarbeitende, denen ein Stufenanstieg zusteht, haben diesen bei einer guten Qualifikation erhalten. (gk)