Kanton zahlt 77 Prozent, Gemeinden 23 Prozent

Seit dem 1. Januar 2012 muss die öffentliche Hand zu 85 Prozent für ausstehende Krankenkassenprämien und Kostenbeteiligungen säumiger Zahler aufkommen, sobald die Krankenkasse diese mit einem Verlustschein belegt. Im Kanton St.

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Seit dem 1. Januar 2012 muss die öffentliche Hand zu 85 Prozent für ausstehende Krankenkassenprämien und Kostenbeteiligungen säumiger Zahler aufkommen, sobald die Krankenkasse diese mit einem Verlustschein belegt. Im Kanton St. Gallen können die Versicherer ihre ausstehenden Forderungen bei der Sozialversicherungsanstalt (SVA) geltend machen. Die Sozialversicherungsanstalt übernimmt die Kosten und bekommt diese schliesslich zu 77 Prozent durch den Kanton und zu 23 Prozent durch die politischen Gemeinden vergütet. Der Gemeindeanteil berechnet sich nach der Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner. (uam)