Heiss begehrter Müll sorgt für Verunsicherung bei Eschliker und Flawiler Entsorgungsfirma

Eine neue Definition von Siedlungsabfall sorgt in der Abfallbranche für Verunsicherung. Private Entsorgungsfirmen befürchten, dass der ZAB ihnen die Kunden wegschnappt. Gemäss diesem bleibt alles beim Alten.

Lara Wüest
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Wie die neue Definition von Siedlungsabfall den Abfallmarkt verändert, muss sich erst noch zeigen. (Bild: pd)

Wie die neue Definition von Siedlungsabfall den Abfallmarkt verändert, muss sich erst noch zeigen. (Bild: pd)

Nur wenige Länder produzieren gemäss dem Bundesamt für Umwelt im weltweiten Vergleich ähnlich viel Abfall pro Kopf wie die Schweiz. Schweizerinnen und Schweizer sind also nicht nur Weltmeister im Recyceln, sondern auch im Wegwerfen. Doch was die einen wegwerfen, ist für andere wertvoll: Abfall kann heute vielseitig wiederverwertet werden, mit ihm lässt sich Geld verdienen. Seit Jahren besteht ein harter Konkurrenzkampf zwischen privaten Abfallentsorgern und solchen der öffentlichen Hand. Und derzeit sorgt der Abfall bei vielen Entsorgungsunternehmen für Verunsicherung. Auch in den Regionen Wil und Toggenburg.

Liberalisierung für grosse Firmen

Ab 1. Januar kommt eine neue Definition von Siedlungsabfällen, dazu zählt Kehricht, Glas, Karton oder Papier zur Anwendung. Neu gelten Abfälle von grossen Unternehmen mit mehr als 250 Vollzeitstellen nicht mehr als Siedlungsabfälle. Diese Unternehmen können fortan frei wählen, ob sie ihren Kehricht bei privaten oder öffentlichen Entsorgern abgeben wollen. Kleinere und mittlere Unternehmen, kurz KMU, haben diese Wahl nicht: Ihr Kehricht, Altglas oder Altpapier gilt weiterhin als Siedlungsabfall. Das heisst, sie dürfen nur bei ihren betriebsspezifischen Abfällen wie Bauschutt oder Produktionsabfällen wählen, wo sie diese entsorgen wollen. Ihr Siedlungsabfall fällt jedoch unter das Entsorgungsmonopol des Gemeinwesens.

Das Problem: Noch ist unklar, was konkret zum Siedlungsabfall von KMU gehört. Die neue Definition besagt nur, dass dieser inhaltlich und mengenmässig mit demjenigen von Haushalten vergleichbar sein muss. Doch wie es zum Beispiel beim Karton eines Kartonherstellers oder beim Grünabfall aus einer Gärtnerei aussieht, bleibt offen. Solche Abfälle fallen auch in Haushalten an, zugleich entstehen sie durch die Kerntätigkeit des Unternehmens.

Um solche Abfälle dürften private und öffentliche Abfallentsorger künftig verstärkt konkurrieren. Umstritten dürfte auch die sogenannte sortenreine Bereitstellung von Siedlungsabfällen werden. Wenn Firmen ihre Siedlungsabfälle wie Glas, Karton oder Altpapier nämlich sortieren, können sie diese auch an private Entsorgungsfirmen abgeben. Nur wenn diese nicht sortiert sind, müssen sie vom Gemeinwesen entsorgt werden.

Verunsicherung bei Privatunternehmen

Private Abfallentsorger im Einzugsgebiet des Zweckverbandes Abfallverwertung Bazenheid, kurz ZAB, sind nun verunsichert: «Wir wissen nicht, wie der Vollzug der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen in Bezug auf die Siedlungsabfälle umgesetzt wird und welche Folgen dies für uns hat», sagt zum Beispiel Martin Altherr, Geschäftsführer der Brunner Umweltservice AG in Flawil. Und bei Markus Tonner, Geschäftsführer bei InnoRecycling in Eschlikon, klingt es ähnlich: «Wir sind verunsichert, weil wir noch nicht wissen, wie alles herauskommt. Es muss noch einiges geklärt werden.» Zugleich betont er aber: «Uns betrifft es nur am Rand, da unser Kerngeschäft das Kunststoffrecycling ist.»

Das schlimmste Szenario für private Abfallunternehmen wäre, wenn künftig sämtlicher Siedlungsabfall an den ZAB ginge. Die meisten Firmen in der Region Wil und Toggenburg weisen weniger als 250 Vollzeitstellen auf. Sie können sich neu verpflichtet fühlen, ihren Abfall durch das Gemeinwesen zu entsorgen. Und das würde für einige private Abfallunternehmen zu finanziellen Einbussen führen.
Einige private Abfallunternehmen befürchten gar, dass Städte, Gemeinden und der ZAB künftig aggressiv Kundenwerbung betreiben könnten. «Dann würde es für uns Private sehr gefährlich, weil wir unsere Kosten decken müssen und keine fixen Einnahmen wie Gebühren haben», sagte Katja Kuster kürzlich gegenüber dem «Toggenburger Tagblatt».

«Befürchtungen unbegründet»

Gemäss dem ZAB sind solche Befürchtungen jedoch unbegründet: «Es wird auch im neuen Jahr alles beim Alten bleiben», sagt Claudio Bianculli, Vorsitzender der Geschäftsleitung des ZAB. Er versteht zwar die Besorgnis der privaten Abfallentsorger: In gewissen Kantonen werde ab dem neuen Jahr womöglich zu einem härteren Kampf um den Abfall von KMU kommen, sagt er.
Der Hintergrund: Weil grosse Firmen künftig nicht mehr dem Entsorgungsmonopol der Gemeinden unterliegen, müssen sie in gewissen Regionen auch keine Grundgebühren mehr bezahlen. Dieses Geld wird in den Gemeinde- oder Staatskassen also womöglich fehlen. Das wiederum könnten die Gemeinden oder Zweckverbände in gewissen Kantonen dazu veranlassen, kleinere Unternehmen künftig stärker zu umwerben.

Gemäss Bianculli kommt dieser Aspekt im Einzugsgebiet des ZAB jedoch nicht zum Tragen: «Der Verband erhebt keine solchen Grundgebühren.» Zugleich räumt er aber ein, dass kleinere Unternehmen neu womöglich den Zweckverband als Entsorgungspartner wählen werden: «Der freie Wettbewerb dürfte künftig vermehrt spielen.» Er bestätigt auch, dass der ZAB das Gewerbe und die Industrie «darauf aufmerksam mache, dass diese ihren brennbaren und stofflich verwertbaren Abfälle direkt beim ZAB entsorgen können». Dies sei jedoch nicht neu. Man mache das seit vielen Jahren so. Und er betont: Der ZAB arbeite parallel mit Privatanbietern auf Konzessionsbasis zusammen.