«Gemeinschaftliches Feiern nur sehr eingeschränkt möglich»: Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Oberuzwil-Jonschwil wartet mit erstem Gottesdienst zu

Obwohl Gottesdienste ab dem 28. Mai wieder möglich sind, findet in Oberuzwil die erste Messe erst am 14. Juni statt. Die Kirchgemeinde erklärt, warum.

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Ein Bild früherer Tage: So nahe dürfen sich Kirchgänger noch nicht kommen.

Ein Bild früherer Tage: So nahe dürfen sich Kirchgänger noch nicht kommen.

Bild: Alessandro Della Bella / KEYSTONE

(tos/pd) Vergangene Woche hat der Bundesrat beschlossen, dass das Feiern von Gottesdiensten ab dem 28. Mai wieder möglich sein soll – früher als erwartet. Ursprünglich rechneten die Kirchen damit, dass Gottesdienste erst in der dritten Lockerungsphase ab der Woche vom 8.Juni wieder möglich sind.

Die St. Galler Kantonalkirche hat es dabei den einzelnen Kirchgemeinden überlassen, ob sie unter den strengen Massnahmen des Schutzkonzeptes bereits ab Pfingsten wieder Gottesdienste feiern oder lieber zuwarten möchten.

Schutzmassnahmen verunmöglichen gemeinsames Feiern

In Zurückhaltung übt sich die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Oberuzwil-Jonschwil, wie sie in einer Mitteilung bekannt gibt. Der erste Gottesdienst findet hier erst am 14. Juni um 9.30 Uhr in der evangelischen Kirche Oberuzwil statt.

Die Kirchgemeinde begründet: Gemeinschaftliches Feiern sei «nur sehr eingeschränkt» möglich angesichts der geltenden Abstandsregeln und der Empfehlung, auf Gemeindegesang und auf das Abendmahl zu verzichten.

«Zudem wird gerade den Risikogruppen, zu denen einige der Gottesdienstbesucherinnen und
-besucher gehören, weiterhin dringend empfohlen, zu Hause zu bleiben und andere Kanäle zu nutzen.»

Als weiteren Grund führt die Kirchgemeinde den organisatorischen Aufwand an, namentlich, dass alle Teilnehmenden der Gottesdienste schriftlich erfasst und die Listen jeweils 14 Tage aufbewahrt werden müssen, damit bei einer allfälligen Erkrankung mit dem Coronavirus die Ansteckungswege zurückverfolgt werden können.

Zeit, um auf die besondere Situation einzugehen

Stattdessen wird etwa der Gottesdienst an Pfingsten auf der Homepage der Kirchgemeinde übertragen, und auch die Predigt kann dort in schriftlicher Form angeschaut werden.

Der Entscheid gebe der Kirchgemeinde auch Zeit, um auf die besondere Situation einzugehen und zu überlegen, wie sie die Gottesdienste würdig und gemeinschaftlich feiern könne, sollten die strengen Massnahmen auch am 14. Juni noch in dieser Form gelten.