Frist unbenutzt verstrichen

BRONSCHHOFEN. Der im Rahmen der überarbeiteten Ortsplanung erlassene Zonenplan sowie das entsprechende Baureglement unterstanden vom 21. Dezember 2011 bis zum 19. Januar 2012 dem fakultativen Referendum. Dies schreibt der Gemeinderat Bronschhofen im jüngsten Mitteilungsblatt.

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BRONSCHHOFEN. Der im Rahmen der überarbeiteten Ortsplanung erlassene Zonenplan sowie das entsprechende Baureglement unterstanden vom 21. Dezember 2011 bis zum 19. Januar 2012 dem fakultativen Referendum. Dies schreibt der Gemeinderat Bronschhofen im jüngsten Mitteilungsblatt.

Innerhalb der gesetzten Frist sei das Referendum nicht ergriffen worden, wie der Gemeinderat weiter im Mitteilungsblatt schreibt. Einsprecher aus dem vorangegangenen Auflageverfahren können gegen den zustimmenden Entscheid der Bürgerschaft – dem Nichtergreifen des Referendums – innerhalb von 14 Tagen beim Baudepartement des Kantons St. Gallen schriftlich und begründet Rekurs erheben, wie der Gemeinderat schliesslich im Mitteilungsblatt schreibt. (gk.)