Doppelt verschickt hält nicht besser. Weil 172 stimmberechtigte Flawiler die Stimmunterlagen für die Regierungsratswahl zweifach erhalten haben, müssen die Stimmenzähler früher antreten.
FLAWIL. Wer Schweizer Bürgerin oder Bürger ist, in Flawil wohnt und einen Nachnamen trägt, der mit «Z» beginnt, könnte seinen favorisierten Regierungsratskandidaten bzw. die Regierungsratskandidatin am Sonntag – zumindest grundsätzlich – mit zwei Stimmen unterstützen. Denn ein Fehler bei der Herstellung der Stimmausweise hat dazu geführt, dass diese Bürgergruppe doppelt mit Wahlunterlagen bedient worden ist. Flawil greift beim Druck der Stimmzettel nicht auf die Dienstleitungen des Verwaltungsrechenzentrums St. Gallen, kurz VRSG, zurück, sondern erstellt diese über die Stimmregisterführer in eigener Regie. Dabei sei es zu einem Fehler gekommen, sagt Ratsschreiber Marc Gattiker auf Anfrage.
Die betroffenen 172 Stimmberechtigten habe man direkt angeschrieben, über den Fehler und auch darüber informiert, dass eine doppelte Stimmabgabe unzulässig ist. Gleichzeitig seien die Betroffenen angehalten worden, eines der beiden Couverts zu vernichten.
Damit lässt man es im Flawiler Wahlbüro jedoch nicht bewenden. Zusätzlich werden die eingegangenen Stimmunterlagen einer speziellen Kontrolle unterzogen. «Wir haben die Stimmenzähler deshalb eine Stunde früher als üblich aufgeboten», sagt Gattiker.
Bei der Überprüfung der Stimmabgaben – auch der brieflichen – werden die Couverts der Wählerinnen und Wähler mit einem «Z»-Nachnamen aussortiert und gesondert überprüft. Ein Mehraufwand ist vorhanden, aber ein überschaubarer, findet Marc Gattiker und relativiert die Zahl der zu kontrollierenden Namen. «Geht man von einer Stimmbeteiligung von 30 Prozent im zweiten Wahlgang aus, ist mit circa 30 betroffenen Wahlzetteln zu rechnen. In der Gemeinde sind rund 5980 Stimmberechtigte gemeldet. Pannen wie in Flawil kommen schweizweit immer wieder vor. Nur selten ziehen sie aber Wahlrechtsbeschwerden nach sich.