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Ostschweiz
Wil
Die Einsprachen gegen die Umzonung des Werkareals I der Flawa AG sind erledigt. Das bedeutet jedoch noch nicht grünes Licht für die im Zentrum Flawils geplante Wohnüberbauung.
Die Vorgeschichte ist lang, geht zurück auf das Jahr 2017. Damals genehmigte der Flawiler Gemeinderat den Teilzonenplan Flawa-Areal Ost, der eine Umzonung des Areals von der Gewerbe-Industriezone in die Wohn-Gewerbe-Zone WG 4 vorsieht. Der Zonenwechsel sollte und soll der Flawa AG als Eigentümerin des rund 7000 Quadratmeter grossen Areals die Realisierung einer Wohn- und Gewerbeüberbauung ermöglichen. Denn das darauf befindliche Werk I wird nach der Zusammenführung der Produktion im erweiterten Werk II nicht mehr benötigt.
Während der öffentlichen Auflage des Teilzonenplans wurde erfolgreich das Referendum ergriffen. In der Urnenabstimmung vom November 2018 bekannte sich eine überwiegende Mehrheit der Stimmberechtigten zur vorgesehenen Freigabe des Fabrikgeländes im Dorfzentrum für eine Wohnnutzung. Bei einer Stimmbeteiligung von 45,8 Prozent sprachen sich 1917 fast 70 Prozent der Stimmenden für die Umzonung aus.
Gegen die Umzonung des Areals waren fünf Einsprachen eingegangen. Diese hatte der Gemeinderat im März 2018 abgewiesen, insbesondere, weil er die Zuweisung des Areals zur Wohn-Gewerbe-Zone WG 4 als recht- und zweckmässige Planungsmassnahme erachtete, wie es in einer entsprechenden Mitteilung aus dem Gemeindehaus heisst. Ein Einsprecher erhob gegen diesen Entscheid Rekurs beim Baudepartement des Kantons St.Gallen, welcher im März 2020 auf der Basis einer Vereinbarung zwischen Grundeigentümer und Rekurrent zurückgezogen und als erledigt abgeschrieben wurde. Damit sind nun sämtliche Einsprachen vom Tisch.
Damit ist der Weg zur Projektierung und Ausführung des Bauvorhabens aber längst nicht geebnet. Nachdem das fakultative Referendum abgelehnt und sämtliche Einsprachen erledigt sind, benötigt der Teilzonenplan Flawa-Areal Ost den Segen des Amts für Raumentwicklung und Geoinformation des Kantons St.Gallen (Areg). Dieses begrüsst die beabsichtigte Planung grundsätzlich, da sie einen qualitätsvollen Beitrag an die Innenentwicklung eines strategisch wichtigen Gebiets in der Gemeinde leistet.
Damit der Teilzonenplan aber genehmigt werden kann, müssen der kommunale Richtplan angepasst und ein Sondernutzungsplan erarbeitet werden. Mit letzterem sollen die konkrete Projektidee aufgezeigt und eine angemessene Dichte grundeigentümerverbindlich festgelegt werden. Ziel dieses Vorgehens ist es, «im Sinne einer qualitätsvollen Innenentwicklung eine hohe städtebauliche und architektonische Qualität zu erreichen».
Obwohl das Areg eine Genehmigung des Teilzonenplans mit den erwähnten Nachweisen in Aussicht stellt, bleibt das Projekt für den Grundeigentümer mit Rechtsunsicherheiten behaftet. Die Vorgaben des neuen Baugesetzes – erst die Planung, dann das Ja zur Umzonung – verlangt hohe Vorleistungen. Beispielsweise die Erarbeitung eines Sondernutzungsplans – Anstrengungen, die gut überlegt sein wollen.
Dessen sind sich die Verantwortlichen der Flawa AG als Grundeigentümerin wohl bewusst. Dennoch lässt Verwaltungsratspräsident, Nicolas Härtsch, keinen Zweifel darüber offen, dass das Projekt weiterverfolgt wird:
«Der Ball liegt nun bei uns und wir werden ihn weiterspielen.»
Denn es gebe für die Parzelle keine sinnvolle Nutzungsalternative. «Mit dem Bau eines neuen Fabrikgebäudes mitten im Dorfzentrum täte man niemandem einen Gefallen», sagt er. Der Kanton habe den Fahrplan vorgegeben. «Wir werden nun das geforderte Massnahmenpaket erarbeiten: emotionslos, zielgerichtet, möglichst effizient und weiterhin im Dialog mit den Anstössern.»