Der Weg zum meistfrequentierten Fussgängerstreifen Flawils führt über ein privates Grundstück. Der Kanton will das Land erwerben, die Eigentümer jedoch nicht verkaufen. Nun droht die Enteignung.
Andrea Häusler
andrea.haeusler@wilerzeitung.ch
«Privat» steht in gelben Lettern auf dem Asphalt südlich und östlich der Liegenschaft Wilerstrasse 1, der ehemaligen Ameisen-Apotheke, in der heute die Flawiler Büros der Gruner & Wepf AG untergebracht sind. Die Markierungen waren – wie die inzwischen entfernte Visualisierung der Grundstückgrenze – Anfang September vergangenen Jahres im Auftrag der Liegenschaftsbesitzer Dieter und Heidi Wepf, Oberuzwil, angebracht worden.
Was gelb auf schwarz auf dem Teerboden steht, ist ein Fakt: Seit Jahren führt der Weg zum Fussgängerstreifen via Wilerstrasse über privaten Besitz – mit allen Haftungskonsequenzen für die Grundeigentümer. Dienstbarkeiten gibt es nicht. Dies soll nun ändern: Der Kanton will die rund 30 Quadratmeter, um die es geht, käuflich erwerben. Aufgrund des grossen öffentlichen Interesses, insbesondere auch im Hinblick auf die Umsetzung des Kantonsstrassenprojekts «Strassenraumgestaltung Wiler-/St. Gallerstrasse, Abschnitt Isnyplatz bis Landbergstrasse», der Flawils Bevölkerung im Februar an der Urne zugestimmt hatte. Der Gemeinderat hat das Projekt bereits im November genehmigt und dem Gemeindebeitrag in der Höhe von brutto 10500 Franken gegenüber dem Kanton St. Gallen zugestimmt.
Nur – die Wepfs wollen überhaupt nicht verkaufen. «Die Verhandlungen mit den betreffenden Grundeigentümern haben zu keiner Einigung geführt», resümiert das kantonale Tiefbauamt in der entsprechenden Mitteilung aus dem Flawiler Gemeindehaus. Als Reaktion darauf hat der Kanton ein Bauprojekt inklusive Landerwerbsplan erarbeitet und von der Regierung des Kantons St. Gallen genehmigen lassen.
Ab Mittwoch, 24. Mai, bis zum Donnerstag, 22. Juni, liegen die Pläne nun im Gemeindehaus Flawil öffentlich auf. So lange dauert auch die Einsprachefrist. Hernach soll das Enteignungsverfahren eingeleitet werden. Über die Gründe, weshalb sich die Eigentümerschaft der Liegenschaft Wilerstrasse 1 bis heute hartnäckig gegen eine Abtretung des als öffentliches Trottoir genutzten Teils ihres Grundstücks zur Wehr setzt, war keine Auskunft zu erhalten.