Die Positionen zur Flawa-Abstimmung in Flawil sind bezogen

Der Gemeinderat Flawil stellt das Abstimmungsgutachten zum Teilzonenplan Flawa-Areal Ost vor.

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Das Flawiler Traditionsunternehmen FLAWA AG benötigt das Werk I nicht mehr. Darum wurde eine mögliche zukünftige Nutzung des Areals überprüft.

Das Flawiler Traditionsunternehmen FLAWA AG benötigt das Werk I nicht mehr. Darum wurde eine mögliche zukünftige Nutzung des Areals überprüft.

Am 25. November 2018 stimmen die Flawiler Stimmberechtigten über den Teilzonenplan Flawa-Areal Ost ab. Jetzt hat die Gemeinde das Abstimmungsgutachten vorgestellt. Der Gang zur Urne wird notwendig, weil die Flawa-AG das Werk 1 an der Oberbotsbergstrasse nicht mehr benötigt. Bereits 2016 erstellte sie einen Nutzungsplan für das Areal – der Bedarf an einer Gewerbe-Industrie-Zone sei auf den betroffenen Grundstücken nicht mehr vorhanden.


Der Gemeinderat möchte deshalb das 6950 Quadratmeter grosse Gelände in eine viergeschossige Wohn-Gewerbe-Zone umwandeln. So könnte der Industrietrakt abgerissen und die zentrumsnahe Lage für Wohnen umgenutzt werden, heisst es in der Mitteilung der Gemeinde.

Überdimensionierter Bau befürchtet

Gegen die Umzonung wurde das Referendum ergriffen. Die Gegner begründen ihren Einspruch damit, dass die Umzonung zu kurzfristig angestossen und deshalb zu unsorgfältig vorbereitet wurde. Das Referendumskommitee möchte, dass zuerst die Details der Planung auf den Grundstücken bekannt sein sollen und erst anschliessend der Teilzonenplan erarbeitet werden soll. Dazu kommen die Bedenken der Gegner, dass ein überdimensionierter Bau entstehen soll.

«Wir sind nicht grundsätzlich gegen den Abbruch des ausgedienten Industrietrakts und dessen Überbauung»

sagten die Referendumsinitianten zu Beginn der Unterschriftensammlung im Mai dieses Jahres.

Grundstücke sollen sinnvoll überbaut werden

Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmberechtigten der Umzonung zuzustimmen. «Das Projekt macht Flawil attraktiver.» Dem Rat sei es wichtig, dass das Areal nicht mit einer leeren Industriebaute brach liege, sondern, dass die Grundstücke sinnvoll überbaut werden. Dazu entspreche die Realisierung von Wohnraum im Siedlungsgebiet den raumplanerischen Grundsätzen.

Dazu beschwichtigt der Gemeinderat die Sorgen bezüglich eines überdimensionierten Baus:

«Die maximale Gebäudehöhe in der bisherigen Zone beträgt 18 Meter, während sie in der Wohn-Gewerbe-Zone nur 13 Meter beträgt»

heisst es in der Mitteilung. Die Gemeinde will mit einem Sondernutzungsplan sicherstellen, dass ein hochwertiges Architekturkonzept entwickelt werde, dass keine materielle Änderung des Rahmennutzungsplans bewirke. Dadurch seien höchstens viergeschossige Bauten plus zusätzlichem Attikageschoss möglich. Bauten mit mehr als fünf Stockwerken oder gar Türme seien ausgeschlossen.

Hinweis:
Der Gemeinderat führt am 6. November um 19.30 Uhr im Lindensaal eine Orientierungsversammlung durch. Dort wird das Abstimmungsgutachten vorgestellt und die Bevölkerung von Flawil kann Fragen stellen.