Zur Schweizer Rechtsprechung
Zur Schweizer Rechtsprechung
Genau vor einem Jahr sprach das Bezirksgericht Münchwilen Recht. Wir haben es noch nicht vergessen – das ungeheuerliche Urteil. Es ging um den 43jährigen Schweizer, der seine Stieftochter massiv sexuell belästigte. Er wurde wegen mehrfacher sexueller Handlung mit einem Kind sowie sexueller Nötigung für schuldig befunden. Strafmass: eine bedingte Geldstrafe. Sonst nichts.
Jetzt hat das Gericht Münchwilen wieder getagt. Ein 26jähriger Albaner war zwischen 2007 und 2008 auf Einbruchstour. Er beging 42 Straftaten. Niemand wurde an Leib und Leben gefährdet. Strafmass: fünf Jahre Haft.
Es stellt sich die berechtigte Frage, ob wir wirklich in einem Rechtsstaat leben. Hab und Gut wird viel höher gewertet als die Unversehrtheit von Leib und Seele. Vielleicht spielte auch die Nationalität der Verbrecher keine unwichtige Rolle. Vielleicht ist es auch, weil Männer Recht sprechen. Anders kann man sich das milde Urteil im ersten Fall ja nicht erklären.
Sind Grundrechte wie «Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen» und «Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich» wirklich nur Papiertiger? Oder gelten sie für alle, nur nicht für Richter?
Evelyne Engeler Mohn
Florapark 5, 9500 Wil