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Der Streit um die Wiler Leinenpflicht kommt vor Bundesgericht. Obwohl das Verwaltungsgericht am 1. März 2019 entschieden hat, dass Hunde im Wald oder am Waldrand nicht angeleint werden müssen, wollen sich die Beschwerdeführer mit dem Urteil nicht zufrieden geben.
Hunde sind in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, auf verkehrsreichen Strassen, Wegen und Plätzen, auf Schulhausanlagen, in öffentlichen Grün- und Parkanlagen, in Naturschutzgebieten, im Wald und an Waldsäumen sowie in Fussgängerzonen an der Leine zu führen. So steht es derzeit noch im Artikel 15 unter dem Stichwort Leinenzwang im Polizeireglement der Stadt Wil geschrieben.
93 Beschwerdeführer wollen sich mit dieser Regel nicht zufriedengeben und ziehen vors Bundesgericht. Dies, obwohl das Verwaltungsgericht ihnen am 1. März 2019 teilweise recht gegeben hat. So hob es den Leinenzwang an Waldrändern und im Wald auf, da dieser zu restriktiv sei. Damit folgte das Gericht der Argumentation der Beschwerdeführer in einem zentralen Anliegen. Die Stadt akzeptierte das Urteil – nicht so die Hundehalter.
Sie stören sich daran, dass das Verwaltungsgericht die Leinenpflicht in Grün- und Parkanlagen gestützt hat. Gerade diese Beschränkung sei in Wil aber problematisch, sagt Beschwerdeführer Sebastian Koller.
«Ohne diese Gebiete existieren in der Stadt kaum Areale, wo Hunde sich frei bewegen können.»
Deshalb rechnet er sich gute Chancen aus, dass das Bundesgericht hier korrigierend eingreift. Doch den Beschwerdeführern geht es um mehr als das Wiler Polizeireglement. Sie erhoffen sich vom Bundesgerichtsentscheid – sollte dieser zu ihren Gunsten ausfallen – eine Signalwirkung.
Laut Koller existierten auch in anderen Gemeinden inakzeptable Regelungen zur Hundehaltung. Die Rede ist von einem Paragrafenwald mit stark variierenden Bestimmungen. Auf kantonaler Ebene habe es Gerichtsentscheide gegeben, die jedoch ebenfalls unterschiedlich ausfielen.
«Von einem Bundesgerichtsentscheid erhoffen wir uns einheitliche Vorschriften bezüglich der Leinenpflicht.»
Die Beschwerdeführer scheinen aber selbst nicht richtig an eine durchschlagende Wirkung im Fall eines Erfolgs zu glauben. Abstrakte Vorschriften zur Hundehaltung in Gemeindeerlassen seien ohnehin unwirksam. Es sei illusorisch, zu erwarten, dass Hundehalter davon Notiz nehmen, heisst es in ihrer Stellungnahme. Darauf angesprochen, verweist Sebastian Koller darauf, dass ohne klare Bestimmungen die Rechtssicherheit fehle.
Die Stadt Wil nimmt den Weiterzug des Verfahrens nüchtern zur Kenntnis. Man warte das Verfahren ab und werde in der Vernehmlassung Stellung nehmen, sagt der stellvertretende Stadtschreiber Samuel Peter. Mehrheitlich werde die Stadt sich auf die Argumente stützen, welche sie in den beiden bisherigen Verfahren vor dem Departement des Innern und dem Verwaltungsgericht vorgebracht habe.