Aufgrund einer vom Bundesgericht teilweise gestützten Beschwerde von Stadtparlamentarier Sebastian Koller (Grüne Prowil) hat der Stadtrat das Immissionsschutzreglement angepasst. Während der Fastnachtszeit dürfen in Wil nur noch am Gümpeli Mittwoch und am Schmutzigen Donnerstag ganztags sowie am Fastnachtssonntag von 13 bis 18 Uhr Knallkörper gezündet werden.
(sk/gia) Das Abbrennen von Feuerwerk bedarf in der Stadt Wil grundsätzlich einer Bewilligung. Grundsätzlich ist es untersagt mit Ausnahme der Nacht auf Silvester und zu den Feiern zum Bundesfeiertag. Ebenfalls untersagt ist die Verwendung von Knallkörpern mit Ausnahme der Fastnachtwoche, der Nacht auf Silvester und zum Bundesfeiertag.
Die entsprechenden Artikel konnten aufgrund einer Beschwerde von Sebastian Koller bislang nicht in Kraft gesetzt werden. Das Bundesgericht hat die Beschwerde grossmehrheitlich abgewiesen, in Bezug auf die Knallkörperverwendung während der Fastnachtswoche hat das Bundesgericht mit seinem Urteil die Beschwerde jedoch gestützt. Gleichzeitig hat das Bundesgericht den Stadtrat angewiesen, während der Fastnachtswoche eine zeitlich eingeschränkte Regelung zu treffen. Dies habe der Stadtrat mit Datum vom 14. Februar 2020 getan, schreibt die Stadt in einer Medienmitteilung.