In der Schweiz regeln gesetzliche Bestimmungen den Verkauf alkoholischer Getränke: Ein Abgabe- und Verkaufsverbot an unter 16-Jährige gilt generell für alle Alkoholika, auch für Wein, Bier, sauren Most und andere vergorene Getränke.
In der Schweiz regeln gesetzliche Bestimmungen den Verkauf alkoholischer Getränke: Ein Abgabe- und Verkaufsverbot an unter 16-Jährige gilt generell für alle Alkoholika, auch für Wein, Bier, sauren Most und andere vergorene Getränke.
Für Alcopops (Softspirituosen und alkoholhaltige Süssgetränke) sowie alle gebrannten Wasser (Schnäpse und Spirituosen) gilt ein Abgabe- und Verkaufsverbot an unter 18-Jährige. (sk.)