Beschwerdeführer hoffen auf ein Wunder

WIL. Entgegen anderslautenden Meldungen ist noch nicht entschieden, ob die Beschwerde gegen das Islamische Begegnungszentrum Wil ans Bundesgericht weitergezogen wird. Dies bestätigt Daniela Brühlmann, Sprecherin der Beschwerdeführer.

Hans Suter
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Täglich fünf Gebete: Anwohner befürchten mehr Lärm durch Autos. (Bild: Reto Martin)

Täglich fünf Gebete: Anwohner befürchten mehr Lärm durch Autos. (Bild: Reto Martin)

Das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen hat die Beschwerde gegen die Baubewilligung für das Islamische Begegnungszentrum Ende März dieses Jahres abgewiesen (WZ vom 2. April). Bis am 12. Mai haben die Beschwerdeführer nun Zeit, den Entscheid vor Bundesgericht anzufechten. Beim Obergericht war bis gestern nicht bekannt, ob eine Eingabe an das Bundesgericht erfolgt ist. «Uns liegt nichts vor, mehr können wir dazu nicht sagen», liess eine Sprecherin verlauten.

Geringe Chancen

Daniela Brühlmann bestätigt gegenüber dieser Zeitung, dass entgegen anderslautenden Meldungen noch nichts entschieden sei. «Wir haben noch bis am 12. Mai Zeit und werden die Zeit nutzen. Vielleicht haben wir noch einen Geistesblitz, oder es geschieht ein Wunder», sagt sie. Zugleich räumt sie ein, dass sich die Beschwerdeführer ihrer geringen Chancen auf Erfolg vor Bundesgericht bewusst seien.

Parkplätze und Lärm

Streitpunkt sind Lärm und die 49 Parkplätze. «Zu wenige», sagt Daniela Brühlmann. Bei kirchlichen Bauten an der St. Galler- und der Glärnischstrasse sei das Doppelte verlangt worden. Zudem befürchtet sie zunehmenden Lärm. «Es gibt fünf Gebete täglich, und das bei nur einer Zu- und Wegfahrt», sagt Brühlmann.