• Neubauten: Label Minergie P. • Gebäudehülle: Bedingungen des Gebäudeprogramms des Bundes müssen erfüllt werden.
• Neubauten: Label Minergie P.
• Gebäudehülle: Bedingungen des Gebäudeprogramms des Bundes müssen erfüllt werden.
• Sonnenkollektoranlagen: Anforderungen der Energiegesetzgebung müssen erfüllt werden. • Warmwasserkollektoren: Bedingungen der kantonalen Förderaktion müssen erfüllt werden. • Holzheizungen: muss Hauptheizsystem des Gebäudes sein. • Gasheizungen: muss
Ölheizung ersetzen. • Photovoltaikanlagen: ab einer Leistung von 1 kWp. • Wärmepumpen: bei Umstieg von Öl- bzw. Elektroheizungen. • Wärmepumpenboiler: bei
Ersatz eines Elektroboilers. • Erdgas-Serienfahrzeuge: als Rückvergütung des Bezugs von Erd-/Biogas ab der Gastankstelle in Wil. (ph)