Wenn die Reform am 24. September 2017 von Volk angenommen wird:
– steigt das Rentenalter für Frauen von 64 auf 65.
– erhalten Neurentner 70 Franken mehr AHV.
– sinkt für alle unter 45 der Umwandlungssatz in der 2. Säule um 0,8 Prozent.
– beträgt der Koordinationsabzug neu 40 Prozent des Lohnes und nicht mehr 24675 Franken.
- steigt ab 2021 die Mehrwertsteuer. Die Mehreinnahmen gehen an die AHV.
– steigt der Lohnabzug für die AHV um 0,8 Prozent. (dwl)