Das Parlamentspräsidium will die Pensen der Regierung anpassen. Während drei Stadträte 10 Stellenprozent mehr erhalten, soll das Schulratspräsidium ab der nächsten Legislatur auf 70 Prozent reduziert werden.
Den Arbeitspensen der Stadträte geht es an den Kragen. Zumindest jenem der Departementsvorsteherin Bildung und Sport (BS). Von aktuell 100 Stellenprozent soll das Pensum auf eine 70-Prozentstelle reduziert werden, geht es nach dem Präsidium des Stadtparlaments. Am Gesamtpensum der fünf Stadträte von 380 Prozent soll sich allerdings nichts ändern. Dies hat zur Folge, dass die Vorsteher der Departemente Bau, Umwelt und Verkehr (BUV), Soziales, Jugend und Alter (SJA) und Versorgung und Sicherheit (VS) je 10 zusätzliche Stellenprozente zur Erledigung ihrer Arbeit erhalten. Damit hätten alle Stadträte ein 70-Prozentpensum. Einzige Ausnahme bildet das Stadtpräsidium. Hierfür soll gemäss Antrag des Stadtparlamentspräsidiums weiterhin eine Vollzeitstelle zur Verfügung stehen.
Die Anpassungen werden an der nächsten Sitzung des Stadtparlaments am 8. November diskutiert. Stimmt eine Mehrheit der Legislative zu, treten die Änderungen auf die Legislatur 2021-2024 hin in Kraft. Der Antrag des Präsidiums an das Parlament ist als Ergebnis eines Berichts der Beraterfirma KPMG zuhanden der Geschäftsprüfungskommission (GPK) entstanden. Letztere hatte die Aufgabe, dem Parlamentspräsidium Vorschläge zu den Pensen der Stadträte zu unterbreiten.
Gemäss dem Bericht der KPMG sei das Gesamtpensum von 380 Stellenprozent ausreichend. Dazu hat man die Aufgaben und die dafür zur Verfügung stehenden Ressourcen der Stadträte von Wil mit anderen Gemeinden verglichen. Da die Stadt Wil mit 380 Prozent das höchste Gesamtpensum aller verglichenen Städte aufweist, heisst es im Bericht sogar, dass eine Reduktion möglich sei. Auf jeden Fall sollte das derzeitige Gesamtpensum aber genügen, so die Empfehlung der KPMG. Von den Stadträten könne als Führungskräfte – insbesondere auch wegen des Lohns – ein Mehraufwand von 20 Prozent erwartet werden.
Die GPK, die Fraktionen und das Parlamentspräsidium ziehen aus dem Bericht der KPMG grösstenteils dieselben Schlüsse und folgen den Empfehlungen weitgehend: Eine Erhöhung des Gesamtpensums lehnen sie alle ab, während das Festhalten am 100-Prozentpensum beim Stadtpräsidium unbestritten ist. Anstatt jedoch – wie es die KPMG empfiehlt – das BUV zu Gunsten des BS um 20 Prozent aufzustocken, befürworten sie ein einheitliches Pensum von 70 Prozent für alle Stadträte. Der Vorteil dieser Variante liege darin, dass ein Kandidat wisse, welches Pensum er bei einer Wahl antreten werde. Mit der geplanten Umverteilung der Pensen sollen auch die Aufgaben überprüft und allenfalls auf neue Departemente verteilt werden.
Wenig überraschend beurteilen die Stadträte die Situation etwas anders. Gemäss den selbst erfassten Arbeitsstunden liegt das Pensum der Stadträte 12 bis 60 Prozent über dem aktuellen Pensum. Das Gesamtpensum soll deshalb dem Arbeitsumfang entsprechend erhöht werden – und zwar auf je 80 Prozent für die vier nichtpräsidialen Stadträte. Diese Empfehlung an das Parlament begründen die Stadträte mit Mängeln im Bericht der KPMG. Die Vergleiche mit anderen Städten seien nicht tauglich, da die Strukturen, Aufgaben und Zuständigkeiten sich «erheblich von der Stadt Wil unterscheiden». Die Aussagen der KPMG zu den Pensen schätzt der Stadtrat deshalb als unrealistisch ein.
Zudem widersprechen die Stadträte der Aussage, dass von ihnen ein zusätzlicher Aufwand von 20 Prozent erwartet werden könne. Diese Mehrzeit verunmögliche die Ausübung einer weiteren Arbeit neben dem politischen Mandat.
Im Rahmen der Pensenanpassung der Stadträte schlägt das Parlamentspräsidium eine Änderung des Wahlmodus vor. Bisher fand für das Stadt- und das Schulratspräsidium eine direkte Wahl statt. Die restlichen drei Stadträte wurden separat gewählt, wobei sie sich einigen mussten, wer welches Departemente übernimmt. Wegen der Reduktion des Pensums des Schulratspräsidiums sei eine separate Wahl laut Stadtparlamentspräsidium nicht mehr gerechtfertigt. Zudem soll die Wahl des Vorsitzenden des Stadtrates ab den Wahlen 2020 aus dessen Mitte erfolgen. Dies würde bedeuten, dass ab den nächsten Gemeindewahlen die Wahl des Stadtpräsidiums nur mit der gleichzeitigen Wahl in den Stadtrat erfolgen könnte. Dazu wäre eine Anpassung des kantonalen Rechts erforderlich. Zurzeit berät der Kantonsrat über eine entsprechende Gesetzesvorlage.