«Das Ganze auf die Muslime zu schieben, täte diesen Unrecht»: Weshalb eine Wiler Primarschule drei Weihnachtslieder verbannt

Eine Wiler Schule verbannt drei Weihnachtslieder aus ihrer Adventsfeier. Sind die Werte der Schweiz in Gefahr?

Marco Cappellari
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Das Weihnachtssingen, wie hier im Martin-Haffter-Schulhaus in Weinfelden, ist an vielen Schulen in der Ostschweiz Tradition. (Bild: Reto Martin)

Das Weihnachtssingen, wie hier im Martin-Haffter-Schulhaus in Weinfelden, ist an vielen Schulen in der Ostschweiz Tradition. (Bild: Reto Martin)

Dass das Mail, das die Schulleitung des Mattschulhauses kürzlich an ihre Lehrer verschickt hat, derart grosse Wellen werfen wird, hat wohl niemand in Wil erwartet. «Aus Rücksicht gegenüber anderen Kulturen und Religionen» werde an der diesjährigen Adventsfeier auf das Singen der Weihnachtslieder «Fröhliche Weihnacht überall», «Go tell it on the Mountain» sowie «S grööschte Gschänk» verzichtet, heisst es darin.

«Auch weitere Beiträge für die Weihnachtsfeier müssen so gestaltet sein, dass sich alle Kulturen angesprochen fühlen können.»

Die interne Mitteilung publik machte die Gratiszeitung «20 Minuten». Die Reaktionen folgten auf dem Fuss. Bis Dienstagmittag hatte die Causa das St.Galler Kantonsparlament erreicht, wo dazu an der laufenden Session eine einfache Anfrage aus den Reihen von CVP und SVP einging. Grundtenor: Sind die «christlichen Werte» der Schweiz in Gefahr? Weiter ging SVP-Nationalrat Lukas Reimann, der auf Facebook schrieb, er schäme sich «für diesen eingeläuteten Untergang der eigenen Werte».

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«Wir bedauern es sehr»

Die Wiler Schulratspräsidentin Jutta Röösli, die erst kurz vor der Berichterstattung von der Situation erfahren hatte, wurde am Dienstag von Journalistenanfragen regelrecht überrannt. Auf Anfrage sagt sie: «Wir bedauern es sehr, wenn sich jemand von dem Entscheid vor den Kopf gestossen fühlt.» Sie wisse aber, dass die Schulleitung ihre Entscheidungen stets sorgfältig treffe. Die Liederauswahl sei mit der Schulverwaltung besprochen worden.

Der Entscheid, die drei Weihnachtslieder von der Feier auszuscheiden und andere – wie etwa «Stille Nacht» – im Programm zu belassen, sei «in Abwägung verschiedener Faktoren» getroffen worden, so Röösli. Sie betont weiter, dass die christliche Leitkultur in der Schule wichtig sei, gepflegt werde und im Gesetz verankert sei. Tatsächlich heisst es unter Artikel 3 Absatz 1 des St.Galler Volksschulgesetzes: «Die Volksschule (...) wird nach christlichen Grundsätzen geführt.»

Reklamationen nicht nur von Muslimen

Zum Entscheid veranlasst gesehen hätte sich die Schulleitung, weil in den vergangenen Jahren verschiedene Reklamationen eingegangen waren. «Das Ganze nur auf die Muslime zu schieben, wie das in gewissen Medien getan wird, täte diesen aber Unrecht», sagt Röösli.

«Unter den Reklamationen waren auch solche von Anhängern anderer Religionen sowie von Konfessionslosen.»

Klar sei: Das Thema Religion sei ein Spannungsfeld. «Wir dürfen keine religiösen Gefühle verletzen.»

Röösli sagt aber auch, dass sich die Schulverwaltung nun trotzdem die Frage stelle, ob das Vorgehen in diesem Fall übervorsichtig war. Der gleiche Wortlaut war in der Medienmitteilung der Stadt Wil zu finden. Konkret sei der Plan jetzt, die Thematik an der nächsten Schulleiter-Konferenz zu besprechen, sagt Röösli. «Das wird noch vor Weihnachten sein.»

Entscheidung liegt beim Schulträger

Das St.Galler Amt für Volksschule teilt auf Anfrage mit, die Zuständigkeit liege in solchen Fällen bei den Schulträgern vor Ort. Amtsleiter Alexander Kummer schreibt, Lehrpersonen würden selber entscheiden, ob sie christliche Feste im Unterricht aufgreifen und feiern. Dabei hätten sie sich an die Vorgaben der Bundesverfassung in Bezug auf die Religionsfreiheit zu halten. Diese verbiete christliche Feste in der Schule nicht.

Kummer hält weiter fest, dass «Grundkenntnisse christlicher Traditionen und Werte» nicht nur für Christen, sondern «gerade auch» für Schüler anderer oder ohne Religionszugehörigkeit wichtig seien. Im Lehrplan für den Fachbereich Natur, Mensch und Gesellschaft werde die «Charakterisierung von Festtraditionen als verbindliche Kompetenz und Weihnachten als verbindlicher Inhalt für den zweiten Zyklus» festgehalten.

Ein Anlass wie die Adventsfeier an der Wiler Schule sei grundsätzlich für alle Schüler obligatorisch. Eltern hätten aber die Möglichkeit, ein Dispensationsgesuch zu stellen, über das der jeweilige Schulträger vor Ort entscheide.