Kreisgericht Toggenburg
Ehepaar bezieht unrechtmässig Sozialhilfe – Die Angst vor einem leeren Portemonnaie war grösser als vor dem Richter
Ein Ehepaar, das Sozialhilfe bezieht, hat das Einkommen der Frau nicht angegeben und so Leistungen erhalten, die ihm nicht zustanden. Dafür und wegen weiterer Vergehen standen sie vor Gericht. Sie seien sich des Unrechts bewusst gewesen, hätten aber nicht anders gekonnt, beteuerten sie.