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Zwei Männer verwickelten sich in Drogengeschäfte und kassierten beide eine Gefängnisstrafe.
Das Kriminalgericht Liechtenstein beschäftigte sich am Mittwoch mit zwei Angeklagten und einem ziemlich verstrickten Drogengeschäft. Mehrere Zeugen waren geladen, die Licht ins Dunkel hätten bringen sollen, doch gerade ein Hauptzeuge blieb verschwiegen. Es kommt selten vor, wenn in den vergangenen Jahren überhaupt einmal: Der vorsitzende Richter des Kriminalsenats verhängte gegenüber diesem Hauptzeugen Beugehaft.
Bei dem Mann, der allenfalls zur Aufklärung hätte beitragen können, handelt es sich um einen 29-jährigen Albaner, in dessen Wohnung in Buchs die Polizei im Oktober vergangenen Jahres rund vier Gramm Kokain sichergestellt hatte. Er hätte unter anderem darüber Aufschluss geben sollen, von wem und woher ihm der Stoff angeliefert wurde. Doch der Zeuge schwieg. Weil er bereits wegen Drogengeschäften rechtskräftig verurteilt wurde und derzeit selbst eine mehrjährige Haftstrafe im Gefängnis absitzt, hätte er selbst nichts mehr zu verlieren gehabt. Zu gross war aber offensichtlich die Angst vor seinem Landsmann, der unter Verdacht stand, die Drogen aus dem Ausland angeliefert zu haben. Dieser war im Gerichtssaal als Angeklagter anwesend und musste sich deswegen vor dem Kriminalgericht verantworten.
Der Zeuge verweigerte allerdings jegliche Aussage, auch nachdem ihn der vorsitzende Richter mehrfach darauf aufmerksam machte, dass es seine Pflicht sei, auszusagen. Auch die zunächst angedrohte einwöchige Beugehaft, zusätzlich zu seiner Haftstrafe, nutzte nichts, ebenso wenig wie die schliesslich verhängte sechswöchige Beugehaft. «Fragt mich nicht, ich habe nichts zu sagen», liess er über einen Dolmetscher ausrichten. Ohne Aussage wurde er vom Gericht wieder entlassen – und wurde von der Polizei zurück ins Gefängnis gefahren.
Der Zeuge und der albanische Angeklagte stehen insofern in Verbindung, als dass der Angeklagte jeweils in der Wohnung des Zeugen in Buchs hauste, wenn er in der Schweiz weilte. Er sei nicht etwa für Drogengeschäfte angereist, sagte er, der Grund dafür sei der Handel mit Autos und Motorrädern gewesen, erklärte er. Ursprünglich habe er als Sportlehrer gearbeitet, einst auch als Bodyguard für den albanischen Ministerpräsidenten. Sein Faible für Autos und Motorräder habe ihn zum Handel gebracht.
Diese Aussage konnte insofern angezweifelt werden, als dass der Zeuge, der zwar seine Aussage verweigerte, in seiner eigenen vorgängigen Strafverhandlung zugab, dass, wenn er einst vom Autohandel sprach, diesen nur vortäuschte und damit eigentlich die Drogengeschäfte meinte. Diese habe er zusammen mit einem Bekannten abgewickelt, dessen Namen er aber auch im Vorfeld nie genannt hatte – aus Angst, jemand könnte seiner Familie in Albanien etwas antun, wie er damals selbst aussagte. Kurios war seine damalige Erklärung, woher das Kokain in seiner Wohnung in Buchs – eingenäht ins Sofa – stammte: Er habe ein Auto gekauft, darin habe er es später gefunden. Den Verkäufer kenne er nicht, einen Kaufvertrag gebe es auch nicht. Eigentlich habe er die Drogen – bis auf ein Säckchen zum Eigenkonsum – vernichten wollen, was tatsächlich besser gewesen wäre, als diese im Inneren des Sofas zu verstecken.
Der Angeklagte, der immer wieder in der Wohnung dieses Zeugen hauste, will von dem Kokain im Sofa nichts gewusst haben. Denn immer wieder beteuerte er: «Ich habe nichts mit Drogen zu tun». Fakt aber ist, dass die Spurensicherung DNA-Spuren auf den im Sofa eingenähten Säckchen sicherstelle, die gemäss einem Bericht eindeutig dem Angeklagten zuzuordnen sind. Für das Kriminalgericht war schliesslich klar, dass es sich bei dem Angeklagten nicht um einen reinen Autohändler handelt, sondern er die Drogen angeliefert hatte. Das Gericht verhängte schliesslich eine dreijährige Haftstrafe gegen ihn.
Damit kam er glimpflicher davon als ein 66-jährige Schweizer, der bei diesen Drogengeschäften ebenfalls seine Finger im Spiel hatte und sich ebenfalls als Angeklagter vor dem Kriminalgericht verantworten musste. Denn der 66-jährige Mann, wohnhaft in Schaan, verdealte den Stoff, den er aus Buchs erhalten hatte, eben von dem Mann, der nichts sagen wollte und nun selbst im Gefängnis sitzt.
Der oberste Strafrahmen lag bei beiden Männern bei 20 Jahren. «Der Senat geht aber davon aus, dass eine fünfjährige Haftstrafe der Schuld und Tat angemessen ist», sagte der Richter. Ganz vom Tisch ist die Angelegenheit damit noch nicht, denn das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.