Der Steinbruch Campiun in Sevelen bleibt Juristenfutter: Warten auf Entscheide

Die Ortsverwaltung kritisiert die Gemeinde wegen der neuen Schutzverordnung. Der Seveler Gemeindepräsident Roland Ledergerber erklärt den aktuellen Stand.

Thomas Schwizer
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Die Zukunft des Steinbruchs Campiun (Bild) und die neue Schutzverordnung sind zwei voneinander unabhängige Themen, betont der Seveler Gemeindepräsident Roland Ledergerber. (Bild: Heini Schwendener, 2016)

Die Zukunft des Steinbruchs Campiun (Bild) und die neue Schutzverordnung sind zwei voneinander unabhängige Themen, betont der Seveler Gemeindepräsident Roland Ledergerber. (Bild: Heini Schwendener, 2016)

Man habe die Ortsgemeinde als Eigentümerin von fast zwei Dritteln der Gemeindefläche nicht in die Arbeitsgruppe berufen, welche seit dem Jahr 2007 die neue Schutzverordnung erarbeitet. So lautet die Kritik des Ortsverwaltungsrates. Hier gesteht Gemeindepräsident Roland Ledergerber eine Unterlassung ein.

Bei der Übernahme des Dossiers nach seinem Amtsantritt im Oktober 2010 habe der dies nicht realisiert. Er habe sich beim Verwaltungsrat der Ortsgemeinde inzwischen wiederholt für dieses Versehen als «Anfänger» entschuldigt.

Gespräche und Begehungen mit der Ortsgemeinde

Im Rahmen der ersten und zweiten Auflage der neuen Schutzverordnung habe die Gemeinde das Gespräch mit der Ortsgemeinde gesucht. Diese lehnte eine Aussprache jedoch ab mit der Begründung, sie wolle einen rekursfähigen Entscheid der Gemeinde – welchen sie schliesslich auch bekam, wie Ledergerber sagt. Es habe ab 2013, auch betreffend der Schutzverordnung, einen regelmässigen Informationsaustausch zwischen ihm und dem Ortsgemeindepräsidenten sowie diverse Begehungen mit der Ortsgemeinde und Vertretern des Kantons gegeben. Ausserdem wurden wiederholt Gespräche mit allen an den Verfahren Beteiligten geführt, um einvernehmliche Lösungen zu finden. Die Gemeinde sei stets gesprächsbereit, versichert Roland Ledergerber weiter.

Er hält fest, dass die Zukunft des Steinbruchs Campiun und die neue Schutzverordnung zwei unabhängige Themen sind. Bei der Schutzverordnung seien zwei Rekursverfahren hängig: jenes der Ortsgemeinde (nur zur vierten Auflage) und jenes der Basaltstein AG (zur ersten, zweiten und vierten Auflage).

Roland Ledergerber hofft auf einen raschen Entscheid des kantonalen Baudepartements. Dann könne zum Beispiel unter anderem das Ortsbildschutzgebiet, mit den dazu gehörenden Auflagen für Bauwillige, verbindlich definiert werden. Denn für Bauwillige biete die neue Schutzverordnung hilfreiche Präzisierungen, stellt der Gemeindepräsident fest.