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Werdenberg & Obertoggenburg
Ein 35-jähriger Mann soll einen Laserpointer auf einen Super Puma der Schweizer Luftwaffe gerichtet haben – deshalb stand ein in der Schweiz wohnhafter Deutscher am Montag vor dem Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe sowie einen Landesverweis.
Ein Super-Puma-Helikopter der Schweizer Luftwaffe befand sich im Februar vergangenen Jahres auf einem Übungsflug über dem Walensee. Dabei soll der Pilot sowie die Besatzung rund zwei Minuten von einem Laserstrahl geblendet worden sein. Daraufhin wurde sofort die Polizei informiert, die schliesslich einen 35-jährigen Deutschen in Walenstadt ermitteln konnten.
Heute Montag musste sich der Deutsche wegen der Tat vor Gericht verantworten. Gemäss Anklageschrift soll er von seiner Dachterrasse aus mit dem Laserpointer auf den Super Puma gezielt haben. Beim Vorfall blieben beide Piloten unverletzt und konnten den Übungsflug fortsetzen. Der Beschuldigte habe gemäss Staatsanwaltschaft dennoch den Super Puma treffen wollen und in Kauf genommen, dass der Pilot die Kontrolle über den Hubschrauber verliert. Zudem habe er schwerwiegende Verletzungen des Piloten riskiert.
Insgesamt wurde dem 35-Jährigen versuchte schwere Körperverletzung, versuchte Störung des öffentlichen Verkehrs und versuchte Störung des Militärdienstes vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten, eine Busse von 350 Franken und eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu 110 Franken (1650 Franken). Weiter solle der Deutsche für fünf Jahre des Landes verwiesen werden.
Vom Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland wurde der Deutsche nun der versuchten, schweren Körperverletzung, versuchter Störung des öffentlichen Verkehrs und der Störung des Militärdienstes freigesprochen. Eine Verurteilung gab es hingegen, weil er den Laserpointer besass: Wegen Verstosses gegen das NISSG (Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierender Strahlung und Schall) verurteilt.
Der 35-Jährige muss eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 120 Franken bezahlen. Ferner übernimmt der Verurteilte die Verfahrenskosten von rund 7000 Franken. Des Landes verwiesen wird der Deutsche nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (red.)