«Das kann doch nicht sein»: Vogelscheuche mit toter Krähe in Schaan sorgt für Aufsehen

Als am Sonntagmorgen ein Fussgänger durch das Schaaner Riet spazierte, traute er seinen Augen nicht. Mitten auf einem Feld stand ein Holzgerüst, an dessen Spitze eine tote Rabenkrähe aufgehängt war.

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(jka) Die aufgehängte tote Krähe ist eine Art Vogelscheuche, die zur Abschreckung der Artgenossen dienen sollte. Der Fussgänger fand diese Methode aber inakzeptabel und bekundete in einem E-Mail an das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen seinen Unmut:

«Es kann nicht sein, dass in der heutigen Zeit noch mit solch altertümlichen Methoden gegen Tiere in der freien Natur vorgegangen wird.»

Gegen ein Gesetz verstossen hat der Bauer, der mit der Massnahme sein Feld schützen wollte, aber nicht. Wie das Amt für Umwelt (AU) auf Anfrage erklärt, werde das fallweise oder vereinzelte Aufhängen von toten Krähen an nicht sensiblen Orten – demnach nicht entlang von Rad-, Fuss- oder Wanderwegen – toleriert, aber nicht empfohlen. Zudem bestünden aus Sicht des Gesundheitsschutzes kein prinzipieller Unterschied zur natürlichen Entsorgung toter Tiere.

Auch die Vereinigung Bäuerlicher Organisationen (VBO) meldete sich mit einer Stellungnahme zu Wort. Sie stellte klar, dass sie keine Kenntnis von diesem Fall hat. «Das Aufhängen toter Krähen wird in keiner Art unterstützt. Es ist auch nicht gängige Praxis und so sind der VBO bisher keine Fälle bekannt, in denen tote Rabenkrähen aufgehängt werden», lässt die Vereinigung weiter verlauten.

Es gibt viele Methoden, um Krähen von den Feldern fernzuhalten

Unumstritten ist, dass Rabenkrähen in landwirtschaftlichen Kulturen, wie bei Mais und Gemüse, erhebliche Schäden verursachen können. Die Wildtiere fressen das Saatgut, reissen Jungpflanzen aus oder beschädigen diese. Besonders betroffen sind hierbei Felder von Biolandwirten, da dort der Einsatz von chemischen Vergällungsmitteln (Frassschutz) verboten ist.

«Schäden durch Rabenkrähen sind eine permanente Herausforderung. Diese können durch ergriffene Massnahmen jedoch in einem tragbaren Rahmen gehalten werden», so das Amt für Umwelt.

Zu jenen der präventiven Art zählen die Anbautechnik oder jagdliche Massnahmen während der normalen Schusszeit, die von Oktober bis Februar dauert. Direkte Massnahmen sind Einzelabschüsse in Gebieten mit hohem Befallsdruck, Federkreise oder Folienballone sowie Gasschussanlagen, die jedoch einer Freigabe durch die Bioberatung bedürfen.