Seveler Bürgerversammlung geplatzt: 358 Leute wollten in den Gemeindesaal, doch nur 300 sind zugelassen

Das Traktandum Abbruch des ehemaligen Restaurants Drei Könige hat die Seveler Bürgerschaft mobilisiert - so zahlreich, dass die Bürgerversammlung aus feuerpolizeilichen Gründen nicht stattfinden konnte.

Heini Schwendener
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Der Gemeindesaal (rechts im Bild) war am Dienstagabend zu klein für die 358 Stimmberechtigten, die zur Bürgerversammlung kamen. Daher musste sie abgesagt werden. (Bild: Heini Schwendener)

Der Gemeindesaal (rechts im Bild) war am Dienstagabend zu klein für die 358 Stimmberechtigten, die zur Bürgerversammlung kamen. Daher musste sie abgesagt werden. (Bild: Heini Schwendener)

Schon eine Viertelstunde vor Beginn der Bürgerversammlung zeichnete sich eine faustdicke Überraschung ab. Immer mehr Leute drängten in den Gemeindesaal, die Stühle waren längst alle besetzt und auch die Stehplätze wurden Mangelware.

Ein Déjà-vu im Gemeindesaal

Dem Gemeinderat und auch dem grössten Teil der Versammlungsteilnehmer wurde klar: Das gibt ein Déjà-vu. Wie bereits vor einigen Jahren einmal, damals ging es um den Fussballplatz, war der Gemeindesaal, der für 300 Leute zugelassen ist, dem Ansturm der Bürgerinnen und Bürger nicht gewachsen.

Roland Ledergerber, Gemeindepräsident. (Bild: pd)

Roland Ledergerber, Gemeindepräsident. (Bild: pd)

Der Seveler Gemeindepräsident Roland Ledergerber hatte keine andere Wahl, er musste die Bürgerversammlung absagen. 358 Leute hatten nämlich inzwischen ihren Stimmausweis am Eingang abgegeben.

Abbruch des Drei Könige bewegt die Leute

Grund für den grossen Ansturm der Bürgerinnen und Bürger, der in diesem Ausmass nicht zu erwarten war, ist sicher der Antrag des Gemeinderates, das ehemalige Restaurant Drei Könige abzubrechen und auf der Liegenschaft einen Dorfplatz zu bauen.

Wann die Budget-Bürgerversammlung, dannzumal in der Gadretsch-Turnhalle, stattfinden wird, ist noch ungewiss. Gemäss Roland Ledergerber wird das sicher noch im ersten Quartal 2020 der Fall sein, «aber nicht gleichzeitig mit der ordentlichen Bürgerversammlung».